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Öffentliche Auflage 2026

Der Gemeinderat Glarus Süd legt die Unterlagen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung – NUP I gestützt auf Artikel 25 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) für die Frist von 30 Tagen, vom 19. August 2026 bis am 18. September 2026 öffentlich auf.

Die Planungsmittel und weitere Unterlagen können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Abteilung Hochbau bei der Gemeindeverwaltung Glarus Süd, Dorfstrasse 101, 8773 Haslen eingesehen werden.

Sämtliche Unterlagen stehen zudem während der Auflagefrist nachstehend elektronisch zur Verfügung:

Während der Auflagefrist kann gemäss Artikel 26 RBG jedermann, der ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erheben. Die Einsprache ist bis spätestens am 18. September 2026 beim Gemeinderat Glarus Süd, Alte Landstrasse 25, 8756 Mitlödi, einzureichen. Massgebend ist der Poststempel oder die fristgerechte Abgabe bei der Gemeindeverwaltung.

Nach Abschluss des Einspracheverfahrens wird die Vorlage bereinigt und anschliessend den Stimmberechtigten zum Beschluss unterbreitet. Der Erlass erfolgt gemäss Artikel 27 RBG. Vorbehalten bleibt die Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt gemäss Artikel 28 RBG.

Im Sinne des Koordinationsgebots nach Artikel 25a des Raumplanungsgesetzes (RPG) werden mit der vorliegenden Revision der Nutzungsplanung auch die erforderlichen Waldfeststellungen öffentlich aufgelegt.