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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Gemeindeverwaltung Glarus Süd bietet Ihnen verschiedene Dienstleistungen und Services an, welche Sie direkt über unseren Online-Schalter unter www.glarus-sued.ch beziehen können. Mit der Nutzung unseres Angebots akzeptieren Sie die vorliegenden AGB.

  1. Bezug mittels Online-Zahlung: Bei der Zahlungsart «Online-Zahlung» werden die Produkte nach Eingang Ihrer Zahlung in der Regel innert 2 Arbeitstagen bearbeitet und per A-Post versendet (mit Ausnahme von Wochenenden, Feiertagen und Arbeitstagen vor Feiertagen). Es stehen Ihnen die angebotenen Zahlungsmittel zur Verfügung. Es sind dies in der Regel Visa, PostFinance Card, PostFinance E-Finance, Mastercard und TWINT.
     
  2. Bezug gegen Rechnung (nicht möglich bei Gemeinde-Tageskarten): Bei der Zahlungsart «Rechnung» werden die Produkte per A-Post versendet, sobald die Bestellung versandbereit ist. Sie erhalten zusammen mit der Bestellung eine Rechnung, welche innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist.
    Die Gemeinde Glarus Süd behält sich vor, bei mangelnder Zahlungsmoral des Kunden den Versand gegen Rechnung abzulehnen. Die Risiken des Postversands (wie Verlust oder verspätete Zustellung der Sendung) gehen zu Lasten des Käufers.
     
  3. Soweit nichts anders vermerkt ist, verstehen sich die Preise exkl. Porto- und Versandkosten. Die Mehrwertsteuer ist (wo MwSt.-pflichtig) in allen Preisen bereits enthalten.
     
  4. Die Rücknahme oder ein Umtausch von gekauften Produkten sowie die Rückerstattung des Kaufpreises sind ausgeschlossen.
     
  5. Bestellungen von Gemeinde-Tageskarten (Sonderfall) Tageskarten, welche über die Webseite via «Online-Zahlung» bezahlt worden sind, werden uneingeschrieben per A-Post verschickt. Bei Bestellungseingängen bis 16.00 Uhr werden die Tageskarten in der Regel noch am selben Tag per A-Post versandt (mit Ausnahme von Wochenenden, Feiertagen und Arbeitstagen vor Feiertagen). Die Risiken des Postversands (wie Verlust oder verspätete Zustellung) gehen zu Lasten des Käufers. Entscheidet sich der Kunde gegen eine Onlinezahlung, müssen die Gemeinde-Tageskarten während den regulären Öffnungszeiten am Schalter des Einwohneramtes in Schwanden abgeholt und direkt bezahlt werden (keine Aushändigung gegen Rechnung). Bei Nichtabholung der reservierten Tageskarten werden diese dem Besteller mit einer zusätzlichen Umtriebsgebühr von Fr. 10.- verrechnet. Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Der Kunde ist angehalten, die Tageskarten umgehend nach dem Erhalt zu prüfen und dem Einwohneramt Glarus Süd allfällige Unstimmigkeiten insbesondere bezüglich Anzahl Karten und Reisedatum unverzüglich mitzuteilen
     
  6. Die Gemeinde Glarus Süd haftet nicht für Übermittlungsfehler, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle und rechtswidrige Eingriffe in IT-Systeme des Benutzers oder eines Dritten, welche sich aufgrund der Nutzung des Online-Schalters ergeben.
     
  7. Die Gemeinde Glarus Süd haftet nicht für die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle sowie rechtswidrige Eingriffe in IT-Systeme des Benutzers oder eines Dritten entstandene Schäden oder Beeinträchtigungen. Ebenfalls keine Haftung wird für Schäden übernommen, die durch jedermann zugängliche Systeme und Übermittlungsnetzte verursacht werden und für Schäden, die infolge Störungen, Unterbrüchen (inkl. Systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastungen der IT-Systeme entstehen.
     
  8. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns ein wichtiges Anliegen. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden auf unseren Servern so lange gespeichert, bis der Bestellprozess abgeschlossen ist. Wir benötigen diese Daten, um Ihre Bestellung ordnungsgemäss bearbeiten zu können. Wir setzen technische Massnahmen ein, um die Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Für die sichere Übermittlung setzen wir auf bewährte Verschlüsselungsverfahren.
     
  9. Als Zahlungslösung kommt Checkout All-in-one der Postfinance zum Einsatz.
     
  10. Soweit zulässig, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten für beide Parteien das Verwaltungsgericht Glarus. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
     

Mitlödi, im Juni 2022