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Öffentlichkeitsprinzip

Generelle Information
Im Kanton Glarus gilt seit dem 1. Januar 2023 das Öffentlichkeitsprinzip. Es ermöglicht Aussenstehenden das das Handeln der staatlichen Behörden nachzuvollziehen und schafft Transparenz. Es verpflichtet einerseits die staatlichen Behörden, Informationen von allgemeinem Interesse proaktive offenzulegen. Andererseits hat jede Person das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Organen vorhanden sind.

Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip
Generell ausgeschlossen sind Informationen, die vor dem 1. Januar 2023 angefallen sind. Nachfolgend aufgezählte Informations-Kategorien sind pauschal vom Zugang ausgenommen:

  • Aufzeichnungen, die kommerziell genutzt werden
  • Aufzeichnungen, die noch nicht fertiggestellt sind
  • Unterlagen, die zwar eine öffentliche Aufgabe betreffen, jedoch ausschliesslich zum privaten Gebrauch bestimmt sind
  • Unterlagen und Protokolle, die eine nicht öffentliche Sitzung betreffen
  • Amtliche Dokumente, die hängige Geschäfte und Verfahren oder Positionen in laufenden Vertragsverhandlungen betreffen
  • Amtliche Dokumente, die spezialgesetzlich als geheim oder vertraulich bezeichnet sind

Der Zugang zu Informationen aus einem hängigen Verfahren richtet sich nach dem massgebenden Verfahrensrecht.

Gesuchsformular und -ablauf
Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten können Sie mit diesem elektronischen Gesuchsformular stellen.
Daraufhin prüfen wir unter anderem, ob keine gesetzlichen Zugangsverbote vorliegen und ob das Interesse der gesuchstellenden Person gegenüber öffentlichen oder privaten Interessen überwiegt. Je nach Prüfungs-Ergebnis heissen wir das Gesuch gut und gewähren den Zugang zum amtlichen Dokument oder müssen das Gesuch abweisen.

Kosten
Das Zugangsverfahren ist in der Regel kostenlos. Verursacht die Gesuchs-Behandlung erheblichen Aufwand, dürfen kostendeckende Gebühren erhoben werden, über die wir Sie im Voraus informieren.

Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG)
Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG)
Reglement über den Vollzug des Öffentlichkeitsprinzips
Reglement zu Informationsverwaltung, Datenschutz und Archivierung

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Glarus.