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Wo an- und abmelden nach einem Umzug?

E-Umzug (elektronische Umzugsmeldung):
Die An- und Abmeldung kann via eumzug.swiss in einem Schritt erledigt werden, sofern Ihr Einwohnerstatus für den elektronischen Umzug zugelassen ist (nähere Informationen finden Sie auf eumzug.swiss).
Wichtig: Wenn Sie sich bei der alten Gemeinde bereits persönlich abgemeldet haben, ist eine Anmeldung via E-Umzug nicht mehr möglich.

Persönliche Anmeldung Schweizer:
Neben dem E-Umzug steht Ihnen auch die persönliche An- bzw. Abmeldung offen. Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Glarus Süd umziehen, reicht eine Adressänderung beim Einwohneramt Glarus Süd via Telefon, Email, oder persönlich am Schalter.

Wenn Sie von einer anderen Gemeinde nach Glarus Süd ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und anschliessend beim Einwohneramt Glarus Süd anmelden. Denken Sie daran für die Anmeldung, folgende Dokumente mitzunehmen:

  • Heimatschein (der Heimatschein wird Ihnen bei der Abmeldung von Ihrer alten Wohngemeinde abgegeben. Falls dort kein Heimatschein hinterlegt war, können Sie einen neuen Heimatschein beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.)
  • Krankenkassen-Nachweis (Versicherungskarte oder Police)

Persönliche Anmeldung Ausländer:
Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen gelten für Staatsangehörige der EU/EFTA die gleichen Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig beim Migrationsamt des Kantons Glarus informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Zuzug in den Kanton Glarus zu unternehmen sind.

Denken Sie daran für die Anmeldung, folgende Dokumente mitzunehmen:

  • Ausländerausweis
  • Pass oder Identitätskarte
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag / Kaufvertrag
  • Krankenkassen-Nachweis (Versicherungskarte oder Police)
  • Bei Neuzuzügen aus dem Ausland Formular A1 (Download unter www.gl.ch)

Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:

  • Post: Sie können einen Auftrag zum Nachsenden Ihrer Post bei der Poststelle hinterlegen.
  • Strom, Gas, Wasser: Informieren Sie die zuständigen Werke über Ihren Umzug, damit diese die Schlussabrechnung machen können.
  • Telefon: Informieren Sie Ihre Telefongesellschaft, damit diese Telefon, Internetanschluss und allenfalls digitales TV ändern kann.
  • Schule: Falls Sie Kinder haben, informieren Sie die Lehrpersonen und das Schulsekretariat über den Umzug.

Ein Mann, der bei einer Frau am Schalter ist