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Welche Kosten gehören zur Miete?

Zunächst kostet die Wohnung den monatlichen Mietzins, der im Mietvertrag abgemacht wurde. Hinzu kommen Ausgaben für Strom oder Gas, Telefonanschlüsse, Internetverbindung oder Kabelfernsehen.

Unter Nebenkosten können Ausgaben fallen für Heizung, Wasser, Hauswart, Gartenunterhalt, Abwasser, Kehrichtgebühr und weiteres mehr. Nebenkosten müssen im Mietvertrag immer erwähnt und genau umschrieben sein. Sie sind sonst nicht zulässig. Die Nebenkosten werden anteilsmässig auf alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses verteilt. Es gibt auch Nebenkosten, die man den Mietenden nicht belasten darf (z.B. Renovationsarbeiten, Steuern und Abgaben, etc.).

Einen Teil der Nebenkosten bezahlen Sie in der Regel monatlich zusammen mit dem Mietzins. Man nennt das Akontozahlungen. Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie dann eine Schlussabrechnung. Wenn die Akontozahlungen niedriger sind als die Schlussabrechnung, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Liegen die Kosten darunter, wird Ihnen der zu viel einbezahlte Betrag zurückerstattet. Kontrollieren Sie die Schlussabrechnung genau, das kann sich lohnen.

Wohn-Nebenkostenabrechnung