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Wann die alte Wohnung künden?

Auch wenn Ihnen der/die Vermieter/-in mündlich oder per Telefon eine neue Wohnung zugesagt hat: Kündigen Sie Ihre alte Wohnung erst dann, wenn Sie im Besitz des neuen, gültigen Mietvertrags sind. Zu beachten ist dabei die Kündigungsfrist der alten Wohnung.

Wichtig: Der Vertrag ist erst dann gültig, wenn ihn beide Parteien – Sie und Ihr Vermieter – unterschrieben haben.

Bild eines Mehrfamilienhauses