Direkt zum Inhalt springen

Welche Rechte und Pflichten haben Eltern?

Die Lehrperson informiert die Eltern über die Leistungen und das Verhalten ihres Kindes in der Schule. Die Eltern dürfen Schulbesuche machen. Melden Sie sich vorgängig bei der Lehrperson an. Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Entscheiden über die Zuteilung Ihrer Tochter oder Ihres Sohns. Gegen Entscheide der Schulbehörde über die Zuteilung Ihres Kindes zu einem bestimmten Schultypus können Sie Rekurs einlegen.

Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zu Hause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen die Eltern den Lehrer oder die Lehrerin sofort informieren.

In der Schweiz wird viel Wert auf die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern gelegt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer halten und an Elterngesprächen und Elternabenden teilnehmen. An Elterngesprächen erfahren Sie mehr darüber, wie sich Ihr Kind in der Schule verhält und wie es vorwärtskommt. An Elternabenden informiert die Lehrperson über das Programm der nächsten Zeit, über die Inhalte des Unterrichts und über die Organisation der Schule.

Bei Fragen oder Problemen ist grundsätzlich der/die Kindergärtner/in oder die Lehrperson Ihre erste Ansprechperson. Falls Ihr Anliegen nicht mit diesen Personen geklärt werden kann, wird die Schulleitung beigezogen.

Mutter und Lehrerin schütteln sich die Hand.