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Darf mein Kind an einem kulturellen Festtag in der Schule fehlen?

In manchen Gemeinden werden die Kinder an wichtigen religiösen oder kulturellen Festtagen in ihrer Herkunftskultur vom Kindergartenbesuch dispensiert. Das heisst, sie müssen an diesem Tag nicht in den Kindergarten gehen.

In manchen Kantonen können die Kinder an zwei frei gewählten Tagen im Jahr (z.B. an hohen religiösen Feiertagen der Herkunftskultur) vom Schulbesuch befreit werden. Die Eltern müssen den Antrag auf einen schulfreien Tag an die Lehrerin oder den Lehrer stellen. Diese Tage werden in vielen Gemeinden Joker-Tage genannt. Ferienreisen gelten in der Regel nicht als Grund, um im Kindergarten und in der Schule zu fehlen. Informieren Sie sich, wie dies an der Schule Ihres Kindes organisiert ist.

Frauen stehen in fremdländischen Trachten mit einer Tabourinrassel zum Traditionsfest bereit.