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Was bedeutet das Recht auf Glaubensfreiheit?

In der Schweiz sind Kirche und Staat getrennt. Das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit ist in der Bundesverfassung fest verankert. Jeder Mensch hat also das Recht, frei zu entscheiden, ob er gläubig sein möchte und welche Religion er praktizieren will oder nicht.

Man darf seinen Glauben oder die Religion auch wechseln, seine Überzeugungen frei äussern und ausleben. Das gilt für Einzelne genauso wie für Glaubensgemeinschaften. Jeder hat das Recht, alleine oder in einer Gruppe Kulthandlungen, religiöse Praktiken oder Rituale zu vollziehen.

Weltreligionen auf einem Blatt niedergeschrieben