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Was ist mit aktivem und passivem Wahlrecht gemeint?

In der Schweiz unterscheidet man zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht. Aktives Wahlrecht meint, dass die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder von Parlamenten und Regierungen (ausgenommen die Landesregierung) wählen dürfen. Das passive Wahlrecht hingegen erlaubt es ihnen, sich auch selbst für die Wahl in ein politisches Amt zur Verfügung zu stellen.

Bild eines Stimmzettels