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Sondernutzungsplanung

Unter dieser Rubrik veröffentlichet die Gemeinde die aktuellen Sondernutzungsplanverfahren während der vorgesehenen Auflagefristen.

Was ist ein Sondernutzungsplan?
Das Sondernutzungsplanverfahren ermöglicht es Bauträgerschaften, dass unter Einhaltung der zonengemässen Nutzungsart von der Regelbauweise abgewichen werden kann, wenn dadurch gesamthaft ein ortsbaulich und architektonisch besseres Ergebnis verwirklicht wird und dies im öffentlichen Interesse liegt (Raumentwicklungs- und Baugesetz, RBG, Art. 23, Abs.4).

Wieso werden die Sondernutzungspläne veröffentlicht?
Sondernutzungspläne werden der Öffentlichkeit im Planungsverfahren zugänglich gemacht, damit sie sich in die Planung einbringen kann (Mitwirkung gem. RBG Art. 7) sowie auch, damit sie sich vor Verabschiedung solcher Sondernutzungspläne mittels möglichen Einsprachen während der öffentlichen Auflage dagegen wehren kann (RBG, Art. 26).

Wie lange dauern die Veröffentlichungen und wo können die Dokumente eingesehen werden?
Die Mitwirkung dauert je nach Umfang und allgemeinem Interesse an der Sondernutzungsplanung in der Regel 14 Tage Die öffentliche Auflage hingegen ist gem. RBG Art. 25 auf 30 Tage nach Publikation im Amtsblatt vorgesehen.

Während der Zeit der Mitwirkung und der öffentlichen Auflage werden - wie bei laufenden Baugesuchen - die relevanten Planungsdokumente einerseits elektronisch aufgeschaltet und anderseits liegen diese Dokumente auch physisch zur öffentlichen Einsicht im Gemeindehaus Schwanden auf.