Feuerungskontrolle
Feuerungskontrolle Gemeinde Glarus Süd
Die Gemeinden sind für die Kontrolle von Öl- und Gasfeuerungen bis 350 kW, sowie für Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung zuständig. In der Gemeinde Glarus Süd liegt die Zuständigkeit beim Departement Werke und Umwelt, Abteilung Hoch- und Tiefbau. Für die Kontrolle der übrigen Anlagen ist der Kanton zuständig.
Die Gemeinde setzt für die Kontrolle in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Gemeindefeuerungskontrolleur ein und ordnet bei ungenügenden Kontrollresultaten die notwendigen Massnahmen an.
Feuerungskontrolle Gemeinde Glarus Süd: | Gemeindefeuerungskontrolleur Gemeinde Glarus Süd: |
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