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Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen

Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen

Die Bewilligung für eine neue oder der Ersatz einer Feuerungsanlage ist bei der glarnerSach Versicherung zu beantragen.

Alle Brandschutztechnischen Auflagen und Bestimmungen sowie das Kaminfegerwesen sind ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der glarnerSach Versicherung. Unterlagen und Informationen sind direkt unter http://glarnersach.ch/kundenbereiche/privatkunden/praevention-brandschutz.html zu finden.