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Holzfeuerungskontrolle über 70 kW

Holzfeuerungskontrolle über 70 kW

Bei allen Holzfeuerungen über 70 kW werden im Zweijahresrhythmus Emissionsmessungen durch eine zugelassene Fachfirma durchgeführt. Zugelassene Firmen sind online auf der Seite der Luftunion publiziert. Es sind ausschliesslich die gelisteten Firmen zu beauftragen. Bei der Messung wird der Bestandteil an Feststoff (Staub) und Kohlenstoffmonoxid (CO) ermittelt.

Nach Abschluss der Messungen ist der Rapport der Abteilung Umweltschutz und Energie einzureichen. Analog zum Vorgehen bei Öl- und Gasfeuerungen wird bei Nichteinhaltung eine Einregulierungsfrist erteilt bzw. eine Sanierungsfrist verfügt.

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