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Holzfeuerungskontrolle bis 70 kW

Holzfeuerungskontrolle bis 70 kW

Die Holzfeuerungskontrolle beinhaltet einerseits eine Sichtkontrolle und andererseits ein Beratungsgespräch zwischen Anlagebetreiber und Kaminfeger bzw. Gemeindefeuerungskontrolleur.

Die Holzfeuerungskontrolle bei kleinen Holzfeuerungen bis 70 kW beinhaltet eine Sichtkontrolle der Feuerungsanlage, der Asche und des Brennstofflagers.

Wichtig ist, dass der Brennstoff aus naturbelassenem, gut getrocknetem Holz besteht. Der Feuchtigkeitsgehalt des Holzes ist entscheidend für den Brennwert und eine schadstoffarme Verbrennung. Das Verbrennen von Abfall z.B. Altholz im Cheminée, der Holzfeuerung sowie im Freien ist gesetzlich verboten. Unsachgemässe Entsorgung von Abfall hat schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt.

Im Kanton Glarus wird bis zu einer Anlageleistung von 70 kW auf eine Emissionsmessung verzichtet. In Klagefällen hingegen und beim Verdacht auf illegale Abfallverbrennung werden eine Analyse der Asche sowie eine Abgasmessung durchgeführt.

Die Durchführung der Holzfeuerungskontrolle kann entweder durch den Kaminfeger, im Rahmen der normalen Russung, oder durch den Gemeindefeuerungskontrolleur erfolgen. Für die Durchführung der Kontrolle wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr wird nach der ersten Kontrolle neu ermittelt:

Weiter Auskünfte sind beim Kaminfeger, bei den zuständigen Gemeindefeuerungskontrolleuren und der kantonalen Fachstelle erhältlich. Weiterführende Infos bezüglich Holzfeuerungen erhalten Sie unter www.holzenergie.ch oder unter www.fairfeuern.ch.

Nachfolgend sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Merkblätter aufgeführt:


Der Kontrollzyklus für die Holzfeuerungskontrolle ist wie folgt organisiert:

Gerade Jahre
Ungerade Jahre:
  • Mitlödi
  • Sool
  • Schwändi
  • Engi
  • Matt
  • Elm


  • Schwanden
  • Nidfurn
  • Haslen
  • Leuggelbach
  • Luchsingen
  • Hätzingen
  • Diesbach
  • Braunwald
  • Betschwanden
  • Rüti
  • Linthal