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AHV-Zweigstelle

Gemäss Beschluss der Aufsichtskommission der Sozialversicherungen Glarus werden die AHV-Zweigniederlassungen in den Gemeinden per 31.12.2015 geschlossen.

Es werden ab 01.01.2016 vom Einwohneramt keinerlei AHV-Unterlagen mehr abgegeben, geprüft, weitergeleitet oder kostenlose Auskünfte erteilt.

"Bestätigungen der Personalien" von Einwohnern kosten Fr. 10.-, Auskünfte an Amtsstellen sind weiterhin kostenlos.