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Kann eine Wohnung gekündigt werden?

Ja, sowohl Mieter/innen wie auch Vermieter/innen können die Wohnung kündigen. Sie müssen aber die im Vertrag festgehaltenen Fristen und Termine beachten. Wer eine Kündigung erhält, hat ab deren Erhalt 30 Tage Zeit, die Kündigung bei der Kantonalen Schlichtungsbehörde Glarus anzufechten. Ebenfalls kann innert 30 Tagen seit Erhalt bei der Kantonalen Schlichtungsbehörde Glarus ein Gesuch um Erstreckung des Mietverhältnisses eingereicht werden.

Es ist auch möglich, die Wohnung ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine zu kündigen. Mit dem offiziellen Kündigungstermin sind die Termine und Kündigungsfristen gemeint, die im Mietvertrag festgelegt sind. Sie müssen dann allerdings einen oder besser mehrere zumutbare und zahlungsfähige Nachmieter/innen finden und der Verwaltung vorschlagen.

Kündigungsschreiben