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Kann der Vermieter den Mietzins einfach erhöhen?

Die Vermieterin oder der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, muss dazu aber ein amtliches Formular verwenden. Darin sind klare Gründe für die Erhöhung und die entsprechenden Zahlen zu nennen. Ein solcher Grund kann etwa ein Umbau sein oder wenn der hypothekarische Referenzzinssatz erhöht wird. Wenn Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden sind, haben Sie 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren.

Wird der Referenzzinssatz gesenkt, haben Sie als Mieterin und Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses. Nicht alle Vermietenden sind aber von sich aus bereit, den Mietzins dann auch zu senken.

Bevor Sie sich gegen eine Mietzinserhöhung wehren oder eine Reduktion verlangen, sollten Sie sich genau informieren, wie vorzugehen ist und welche Fristen Sie einhalten müssen. Wenden Sie sich hierfür an den Mieterinnen- und Mieterverband Sektion Glarus oder an die Kantonale Schlichtungsbehörde Glarus.

Ein Mann und eine Frau bei einem Beratungsgespräch