Wo bekomme ich Unterstützung nach der Geburt?
In den ersten Tagen nach der Geburt und auch während des Wochenbetts kümmert sich meist eine Hebamme oder Pflegefachfrau um die Mutter und das Kind. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt folgende Leistungen:
- die von Ärzten und Ärztinnen oder von Hebammen durchgeführten oder ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft,
- die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einem Geburtshaus,
- Beitrag an die Kosten von Geburtsvorbereitungskursen,
- Stillberatung,
- von Hebammen erbrachte Leistungen vor, während und nach der Geburt.
Nähere Informationen zu den Leistungen erhält man vom jeweiligen Krankenversicherer.
Wissenswertes und nützliche Merkblätter zu den Themen Entwicklung, Ernährung, Erziehung und Sprachentwicklung des Kindes bietet die Mütter- und Väterberatung Glarnerland.
Erwerbstätige Mütter können für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes eine Mutterschaftsentschädigung erhalten. Dazu muss die Mutter in den neun Monaten vor der Geburt in der Schweiz bei der AHV/IV/EO versichert gewesen sein. Zudem muss sie innerhalb dieser neun Monate mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen sein. Zum Zeitpunkt der Geburt muss die Mutter in einem Arbeitsverhältnis stehen oder als Selbständigwerbende bei einer Ausgleichskasse angeschlossen sein. Nimmt die Mutter die Arbeit innerhalb der 14 Wochen nach der Geburt wieder auf, entfällt für die restliche Zeit der Anspruch auf die Entschädigung.
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde der Vaterschaftsurlaub mit über 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Väter in der Schweiz erhalten bei Geburt eines Kindes neu zwei Wochen Zeit für die Familie.
