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Was sollte ich über Aufenthaltsbewilligungen wissen?

Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate hier aufhält, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Diese wird vom kantonalen Migrationsamt erteilt. Es gibt Bewilligungen für Kurzaufenthalte von weniger als einem Jahr, befristete Aufenthaltsbewilligungen und unbefristete Niederlassungsbewilligungen. Für Migrantinnen und Migranten aus Staaten der Europäischen Union und der Freihandelsassoziation gelten andere Aufenthaltsbewilligungen als für Menschen, die aus anderen Staaten stammen.

Eine Hand führt einen "genehmigt"-Stempel über ein Dokument.