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Welche Angebote gibt es für Kinder?

Im Kanton Glarus gibt es neben den privaten Kinderärztinnen und Kinderärzten auch spezielle kostenlose Angebote für schulpflichtige Kinder mit Wohnsitz im Kanton Glarus:

  • Schulärztliche Untersuchungen: Die Untersuchungen erfolgen gemäss den geltenden Richtlinien der Gesellschaft für Pädiatrie (Richtlinien).
    a. die Untersuchung mit Schwergewicht auf Prüfung von Augen und Sehfähigkeit bei Eintritt des Kindes in die obligatorische Schulzeit (Kindergarten);
    b. die Sechsjahres-Untersuchung sowie die Kontrolle des Impfstatus in der Unterstufe der Primarschule;
    c. die Kontrolle des Impfstatus vor Austritt aus der obligatorsichen Schulzeit.
    Es werden die Impfungen gemäss dem eidgenössischen Impfplan durchgeführt. Hierfür wird bei jeder schulärztlichen Untersuchung der Impfstatus kontrolliert.
     
  • Zahnärztliche Untersuchungen zum Zustand der Mundhöhle: Der Zustand der Mundhöhle der Lernenden wird ab Eintritt in die obligatorische Schulzeit (Kindergarten) alle zwei Jahre von der Schulzahnärztin oder vom Schulzahnartzt untersucht. Der Schulzahnärztin oder dem Schulzahnarzt steht es frei, auf freiwilliger Basis und auf Kosten der Lernenden bzw. der Erziehungsberechtigten, jährlich risikobasierte Untersuchungen durchzuführen.
    Zusätzlich zur Abschlussuntersuchung vor Ende der obligatorischen Schulzeit kann bei Bedarf eine Karieskontrolle mittels Bissflügelaufnahme durchgeführt werden. 
    Zudem kommt regelmässig der Zahnpflege-Dienst vorbei und zeigt den Schulkindern im Unterricht, wie man die Zähne sorgfältig und richtig putzt.

Bild eines Kindes bei einer Zahnärztin