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Erdrutsch Schwanden

Häufige Fragen

Aktuelles

Aktuelles Lage-Update
Allgemeine Infos zu den Zonen

Sämtliche Entscheide sind immer vorbehältlich der laufenden Einschätzungen der Geologen und Naturgefahrenkommission. Die GFO Glarus Süd prüft permanent die Zugangsmöglichkeiten aller Zonen. Sollte sich die Lage wieder verschlechtern, ist eine erneute Sperrung und Evakuierung der Zonen jederzeit wieder möglich. Das Betreten der roten Zone bleibt bis auf weiteres verboten, Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Übersicht Evakuationszonen [pdf, 194 KB]
Merkblatt für die Zonen Gelb und Blau [pdf, 323 KB]
Merkblatt Hausinstallation spülen [pdf, 209 KB]

Die Evakuationszonen der Gemeinde dürfen nicht mit der behördenverbindlichen ereignisbezogenen Gefahrenkarte verwechselt werden.

Antragsgesuch für finanzielle Überbrückungshilfe

Vom Ereignis betroffene Privatpersonen oder Kleinbetriebe können ab sofort das untenstehende Gesuchsformular ausfüllen und entweder persönlich beim Einwohneramt Glarus Süd abgeben oder via E-Mail finanzen@glarus-sued.ch einreichen. Die Gesuche werden von der neu gegründeten Spendenkommission erstmals Ende September 2023 behandelt.

Beitragsgesuch Überbrückungshilfe Wagenrunse [pdf, 142 KB] [pdf, 99 KB]

PS. Das Formular liegt auch ausgedruckt auf dem Eiwohneramt oder den Sozialen Diensten Glarus Süd in Schwanden auf.

 

 

 

Installationsanleitung HelpApp

Ablauf Installation:

Schritt 1
QR-Code scannen
oder Direktlink verwenden: https://qrco.de/beRtYy
Schritt 2
Auf dem nun angezeigten Link auswählen, ob die App aus dem iPhone App Store oder Google Play Store installiert werden soll.
Schritt 3
Auf «weiter» klicken
Schritt 4
Wichtige Einstellung, damit man über neue Meldungen sofort informiert wird:
Push-Nachrichten aktivieren und danach auf «Weiter» klicken
Schritt 5
Beim erstmaligen Starten der App: Registrieren unter «Noch kein Konto? Klicke hier, um ein Konto zu erstellen.
Ab dem 2. Starten der App: Anmeldedaten (E-Mail und Passwort) ausfüllen und auf «Anmelden» klicken.
Schritt 6
Für die erstmalige, einmalige Registrierung müssen sämtliche Daten ausgefüllt werden.
Schritt 7
Fertig – Die App ist nun eingerichtet und kann genutzt werden. Der Startbildschirm wird angezeigt. 

Menü-Funktionen

Aktuelles
+ Zonenpläne
+ Fragen-&-Antworten-Bereiche
+ Help-Hotline (Telefonnummern)
+ Versicherungen
+ Nachricht senden (nur Support-Fragen)
+ GFO-Mitteilungen lesen (Ersatz SMS)


 

 

 

Zutritt Zone Blau 1

Ab Samstag, 7. Oktober ist die Zone wieder vollständig geöffnet und das Betreten, Wohnen und Arbeiten ist uneingeschränkt möglich! Achtung: Sollte sich die Gefahrenlage ändern, wird die GFO erneut eine Evakuierung anordnen. Bitte seien Sie darauf vorbereit und führen Sie Ihr Mobiltelefon jederzeit mit sich. Beachten Sie ebenfalls das Merkblatt für die Zonen Gelb und Blau [pdf, 323 KB] sowie das Merkblatt Hausinstallationen spülen [pdf, 209 KB].

Übersicht Sperrgebiet [pdf, 194 KB]

Zutritt Zone Blau 2

Der Zutritt für Bewohner, Mieter und Berechtigte in die Zone Blau 2 ist ab sofort mit folgenden Einschränkungen erlaubt:

  • Ausserhalb der Gebäude ist der Zutritt nur bis zur Absperrung 2 hin gestattet.
    Die Absperrung 2 befindet sich unmittelbar nach der Zufahrtsrampe zur Herrenstraße 48, die Absperrung 1 befindet sich beim Werkhof.
     
  • Die Zone Rot darf unter keinen Umständen betreten werden und die dementsprechenden Absperrungen sind zu beachten.
     
  • Innerhalb der Gebäude Herrenstrasse 44 und 48 ist der Zutritt wie bisher nur innerhalb der Zone Blau 2 gestattet.
     
  • Der Gebäudeteil Herrenstrasse 44 und 48 , der sich innerhalb der Zone Rot befindet, darf weiterhin nicht betreten werden.

Übersicht Sperrgebiet [pdf, 194 KB]

Zutritt Zone Gelb 1

Zone Gelb1 ist grundsätzlich offen. Für die Liegenschaft Herrenstrasse 1 ist der Zutritt nur über den Holzsteg gestattet. Der Aufenthalt im Untergeschoss ist bis auf Weiteres nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie auch die regelmässigen «Behörden Mitteilungen» in der HelpApp .

Übersicht Sperrgebiet [pdf, 194 KB]

Zutritt Zone Gelb 2

Der Zutritt für Bewohner, Mieter und Berechtigte ist wieder uneingeschränkt bis zur Absperrung 2 hin gestattet. Diese Absperrung befindet sich unmittelbar nach der Zufahrtsrampe zur Herrenstraße 48.

Die Zone Rot darf unter keinen Umständen betreten werden und die dementsprechenden Absperrungen sind zu beachten.

Übersicht Sperrgebiet [pdf, 194 KB]

Zutritt Zone Grün

Zutritt Zone Grün:

  • Bis Ostermontag gesperrt.
  • Ab 2. April 2024 können die Anwohnerinnen und Anwohner von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr wieder ihre Häuser betreten.
  • Voraussetzung ist, dass die morgendliche Gefahrenbeurteilung den Zutritt zum Gelände erlaubt. 
  • Bitte beachten Sie auch das Merkblatt, das am Checkpoint unterschrieben werden muss.

Übersicht Sperrgebiet [pdf, 194 KB]

Zutritt Zone Rot gesperrt


Achtung: Das Betreten der roten Zone bleibt bis auf Weiteres verboten, Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Übersicht Sperrgebiet [pdf, 194 KB]

Zutritt Zone Violett

Die violette Zone ist grundsätzlich gesperrt. Der Zutritt ist nur Berechtigten mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet.

Übersicht Sperrgebiet [pdf, 194 KB]

Direktkontakte Versicherungen

Allianz

Allianz - Ansprechpartner für Betroffene

Alexander Thielert, Schadeninspektor, Mail: alexander.thielert@allianz.ch

Telefon +41 58 358 72 77, Mobile +41 76 492 22 45

 

AXA

AXA Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Karl Königsrainer, Schadenexperte Sach, Mail: karl.koenigsrainer@axa.ch

Telefon: +41 58 215 40 35, Mobile: +41 79 383 55 63

Baloise

Baloise Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Lukas Bucher, Direktions-Schadeninspektor, Mail: lukas.bucher@baloise.ch

Telefon +41 58 285 69 37

Emmental

Emmental Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Ronny Zürcher, Leiter Schaden Aussendienst, Mail: ronny.zuercher@emmental-versicherung.ch

T +41 31 790 31 94, Mobile +41 79 473 83 23

Generali

Generali Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Sven Marogg, Schadeninspektor, Mail: sven.marogg@generali.com
Telefon +41 58 472 79 22

GlarnerSach

GlarnerSach - Beantwortet die häufigsten Fragen direkt auf ihrer Homepage:

https://www.glarnersach.ch/wagenrunse

glarnerSach
Zwinglistrasse 6 · Postfach
8750 Glarus

Telefon +41 (0)55 645 61 61
info@glarnersach.ch

Helvetia

Helvetia Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Walter Strickler, Leiter Schadenexperten Sach, Mail: walter.strickler@helvetia.ch

Telefon: +41 58 280 34 69

Mobiliar

Mobiliar Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Michael Zürcher, Leiter Sachschaden Ost, Mail: michael.zuercher@mobiliar.ch

Telefon +41 31 389 63 41

Vaudoise

Vaudoise Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Erwin Kunz, Direktions-Schadenexperte, Mail: ekunz@vaudoise.ch

Telefon +41 41 228 98 98, Telefon direkt +41 41 228 98 42

Zürich

Zürich Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Patrick Hohl, Schadeninspektor, Mail: patrick.hohl@zurich.ch

Telefon: +41 79 749 26 47

FAQ Bereich Allgemeine Fragen

Ich habe durch die Rutschung alle meine Ausweise verloren. Wie bekomme ich neue Ausweise?

Schweizer ID und Schweizer Pässe
Melden Sie sich bei der nächsten Polizeistelle und verlangen Sie ein Verlustanzeige-Formular. Mit diesem Formular begeben Sie sich für ein Identitätskarte (ID) zum Einwohneramt Glarus Süd. Ein neues Passfoto können Sie direkt vor Ort machen.

Ausländerausweise
Melden Sie sich bei der nächsten Polizeistelle und verlangen Sie ein Verlustanzeige-Formular. Falls Sie auch den Pass oder die ID ihres Heimatlandes verloren haben, machen Sie auch eine Verlustanzeige davon. Mit dem oder den Verlust-Formular/en begeben Sie sich bitte zum Einwohneramt Glarus Süd.

Ausländische Pässe oder ID
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Botschaft oder bei Ihrem Konsulat in der Schweiz bezüglich des weiteren Vorgehens.

Ich habe gesundheitliche Probleme respektive gesundheitliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.

Mir geht es psychisch seit dem Schadenereignis schlecht. Kann ich mit jemandem über meine Sorgen sprechen?

Ja, nutzen Sie die von der Gemeinde eingerichteten Kontakte. Melden Sie sich bei Sorgen, Ängsten, Problemen bei:

Bei persönlichen medizinischen Fragen steht Ihnen Ihr Hausarzt jederzeit zur Verfügung.

Warum werden Hochwassermassnahmen ergriffen?

Es handelt sich um eine Vorsichtsmassnahme, falls es zu einer Stauung von Flüssen kommen sollte. Personen und Unternehmen, die von einem möglichen Hochwasser betroffen sein könnten, werden frühzeitig mit einem Merkblatt über die Verhaltensregeln orientiert.

Welche Strassen sind wie lange gesperrt?

Die Absperrungen und Umleitungen werden laufend der aktuellen Gefahrenlage angepasst. Bitte halten Sie sich strickte an die Absperrungen und Verkehrsweisungen.

Weshalb wurden die Zivilschutzanlagen nach der Rutschung geöffnet?

Dies war eine reine präventive Massnahme, falls es bei einer noch größeren Evakuierung kurzfristig an ausreichenden Schlafplätzen gemangelt hätte. Es war nie beabsichtigt, einen Teil der Evakuierten langfristig in Zivilschutzanlagen unterzubringen.

Wie komme ich zu weiteren Informationen, wie sich die Rutschung Wagenrunse entwickelt?
  • Auf der Seite www.glarus-sued.ch wird täglich spätestens um 14.00 Uhr ein Update aufgeschaltet, sofern sich Änderungen an der aktuellen Situation ergeben oder relevante Informationen zu vermelden sind.
  • Die direkt betroffene und evakuierte Bevölkerung wird jeweils per SMS über Neuigkeiten informiert.
  • Die Medien erhalten jeweils um 14.00 Uhr das Update zugestellt.
  • Für spezifische weitere Informationen dürfen sich die Direktbetroffenen an die GFO-Hotline T. 058 611 99 54 (von Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr) wenden.

FAQ Bereich Gebührenerlass

Die Stromzufuhr meiner Liegenschaften wurde unterbrochen. Erhalte ich dennoch eine Rechnung?

Nein, sollte Ihre Liegenschaft wegen Schäden an der Infrastruktur oder aus Sicherheitsgründen bereits vom Stromnetz getrennt sein, erfolgt ab 30.08.2023 keine Rechnungsstellung. Dies solange, bis Ihre Liegenschaft wieder an das Stromnetz angeschlossen werden kann.

Erhalten juristische Personen auch eine Gutschrift für die Stromlieferung?

Nein, juristische Personen mit aktiver Stromlieferung sind von der Befreiung ausgeschlossen.

Ich habe alle Geräte vom Strom getrennt, kann ich mich nun bei der tbgs melden um den Strom abzuschalten?

Ja, bitte informieren Sie den Eigentümer der Liegenschaft und teilen Sie der tbgs mit, dass die Stromlieferung per Fernabschaltung unterbrochen werden kann.

Was ist, wenn die Evakuierungsmassnahme im Jahre 2024 weiterbesteht?

In diesem Fall wird die Situation gegen Ende Jahr auf Basis der dann aktuellen Informationen neu beurteilt.

Welche Geräte sind vom Strom zu trennen?

Grundsätzlich sind nach Möglichkeit alle Verbraucher abzuschalten oder vom Stromnetz zu trennen. Insbesondere kühlende (Kühlschrank, Gefriertruhe) oder wärmende ("Öfeli", Dachrinnenheizung, Boiler oder ähnliche) Geräte verbrauchen beim Nichtbewohnen der Liegenschaft unnötig viel Strom.

Wer bezahlt die Gemeindegebühren-Rechnung ab dem 30.08.2023?

Die Evakuierungsmassnahme entbindet den Vertragspartner nicht von der Zahlungspflicht der Wasseranschlussgebühren und allfälliger Wasserbezüge. Um die über mehrere Wochen betroffenen Einwohner etwas zu entlasten, verzichtet die Gemeinde Glarus Süd auf den Einzug der Gebühren bis 31.12.2023.

Wer bezahlt die Gemeindegebühren-Rechnung bis zum 29.08.2023?

Die Rechnungsstellung erfolgt bis zum Ereignisdatum des Murgangs ordentlich an den Vertragspartner. Der Wasser-Verbrauch wird aufgrund des Vorjahresverbrauchs für die Periode 01.01.2023-29.08.2023 geschätzt. Die Rechnung wird in den nächsten 14 Tagen versandt.

Wer bezahlt die Strom-Rechnung ab dem 30.08.2023?

Grundsätzlich ist der Vertragspartner verpflichtet die Strom-Rechnung, solange eine Stromlieferung besteht, zu bezahlen. Aufgrund der ausserordentlichen Situation verzichtet die tbgs zugunsten der Langzeit-Betroffenen auf eine Rechnungsstellung, solange die Evakuierungsmassnahme andauert oder bis zum 31.12.2023.

Wer bezahlt die Strom-Rechnung bis zum 29.08.2023?

Die Rechnungsstellung erfolgt bis zum Ereignisdatum des Murgangs ordentlich an den Vertragspartner. Die Rechnung wird in den nächsten 14 Tagen versandt.

Wird die komplette Gemeindegebühren-Rechnung erlassen?

Ja, es erfolgt keine Rechnungsstellung für Wasser, Siedlungsentwässerung und für die Abfallgebühren. Dies solange die Evakuierungsmassnahme andauert oder bis zum 31.12.2023.

Wo kann ich mich melden, wenn ich noch weitere Fragen zu den Gemeindegebühren habe?

Für die Abrechnung der Gemeindegebühren sind die tbgs zuständig. Sie erreichen die tbgs unter 058 611 90 00 oder via gebuehren@tbgs.ch.
Die zuständige Stelle seitens Gemeinde ist das Departement Tiefbau und Werke. Sie erreichen das Departement unter 058 611 97 77 oder tiefbau@glarus-sued.ch.

Wo kann ich mich melden, wenn ich noch weitere Fragen zur Stromrechnung habe?

Die tbgs erreichen Sie unter 058 611 90 00 oder via energie@tbgs.ch.

FAQ Bereich Geologie

Begibt man sich dabei nicht in Gefahr?

Die täglichen Kontrollgänge werden durch Fachspezialisten ausgeführt. Sie sind sensibilisiert auf Kriterien, welche auf eine erneute spontane Beschleunigung der Rutschung hinweisen könnten. Nebst meteorologischen Kriterien werden v. a. auch Aktivitäten im Anrissgebiet beobachtet. Z. B. Steinschlagprozesse, Rissbildungen in der Rutschfront und im Hang seitlich der Rutschung, Wasseraustritte aus dem Fels und am Fuss der Rutschung. Daneben stehen uns natürlich auch immer die automatischen Messresultate zur Verfügung. Diese werden vor jedem Kontrollgang analysiert und interpretiert.

Hätte man den Erdrutsch verhindern können?

Nach dem Rutschereignis vom Dezember 2020 wurden zwei Sondierbohrungen zur Erkundung des Untergrundes bis auf 21 Meter abgetieft. Die Sondierbohrungen zeigten im Bereich der abgerutschten Strasse den geologischen Aufbau des Untergrundes, die Lage des Felsens und den Aufbau der Lockermaterialüberdeckung. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde das geologische Modell entwickelt, welches - auch nach den letzten Ereignissen – immer noch Bestand hat, mit einer wesentlichen Ausnahme, dass sich die massgebenden Gleithorizonte in einer deutlich grösseren Tiefe eingestellt haben, als die Messungen nach der Rutschung vom 2020 gezeigt haben.

In die beiden Sondierbohrungen wurden Inklinometer- und Piezometerrohre eingebaut. Damit können Bewegungen und Wasserstände im Untergrund gemessen werden. Die Inklinometer zeigten auch Wochen nach der ersten Rutschung leichte Bewegungen in der Lockermaterialdecke in einer Tiefe von rund 6 bis 8 m. Gestützt auf diesen Erkenntnissen wurde ein Sanierungskonzept ausgearbeitet. Das Sanierungskonzept, an welchem verschiedene Ingenieure und Geotechniker gearbeitet haben, beinhaltete im Wesentlichen folgende Massnahmen: 1. Sicherung der Lockermaterialrutschung unterhalb der Strasse mittels Entwässerungsmassnahmen. Alles Wasser, welches irgendwie und irgendwo gefunden und gefasst werden konnte, wurde mit Holzkännel, Rinnen und Rohren abgeleitet. 2. Das Strassentrassee wurde berg- und talseitig mit sogenannten Ankerwänden gesichert. Die Ankerwände bestehen aus 12 m langen Pfählen, welche mit 12 m langen Seilankern in den bergseitigen Hang zurückgebunden wurde. Mit dieser Massnahme sollte die Strasse vor lokalen Bewegungen gesichert werden. 3. Der ganze Hang oberhalb der Strasse, welcher durch die Rutschbewegungen vom Dezember 2020 aufgerissen wurde, ist mit einer Netzabdeckung gesichert worden. Die Netzabdeckung besteht aus einem hochreissfesten Drahtgeflecht und wurde mit 6 bis 9 m langen Ankerstangen im Untergrund verankert. Diese Hangsicherung sollte v. a. Stein- und Blockschlagprozesse auf die darunterliegende Strasse verhindern.

Für die ganze Verbauung wurden Bohrlöcher mit einer Gesamtlänge von fast 10 km erstellt und die rund 1300 Anker und Pfähle mit über 350 Tonnen Betonmörtel eingebaut.

Eine technische Stabilisierung der Lockermaterialrutschung konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht ausgeführt werden. Der Rutschhorizont lag zu tief und die Rutschmasse war viel zu gross. Im Vordergrund standen Tiefenentwässerungsbohrungen, für welche aber erst zusätzliche Abklärungen vorgenommen werden mussten. Diese wurden zurückgestellt, weil die Rutschprozesse über 1½ Jahre vollständig zurückgegangen waren.

Kann man das Ausmass der finanziellen Schäden bereits abschätzen

Das ganze Ausmass der Schäden kann erst nach der Bewältigung der Gefahrensituation abschliessend evaluiert werden. Es ist aber sicher, dass Schäden in Millionenhöhe entstanden sind. Der Kanton Glarus unterstützt die Gemeinde Glarus bei der Bewältigung dieser Schäden.

Kann man die Niderentalstrasse je wieder bauen und kann im Plattenauquartier wieder gewohnt werden?

Stand heute wird die Erschliessung des Niderentals nicht mehr durch die Wagenrunse führen. Die Gemeinde wird erneut alternative Erschliessungsvarianten vertieft prüfen müssen. Alternativen wurden bereits nach der Rutschung vom Dezember 2020 geprüft.

Welche Teile des Plattenauquartiers wieder bewohnbar sein werden, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass grosse Teile des Quartiers in eine rote Gefahrenzone zu liegen kommen, was eine zukünftige Überbauung stark einschränken wird. Auch müssen wir davon ausgehen, dass den noch zu erwartenden Prozessen viel mehr Raum für Geschiebeablagerungen gegeben werden muss. Dies benötigt viel Platz. Die Gemeinde erarbeitet zurzeit mit den Fachleuten vom Kanton und Bund an möglichen Massnahmen, wie und in welcher Form die aktuelle sehr schwierige Situation am besten gemeistert werden kann. Es werden alle möglichen Optionen geprüft.

Kann man mehr machen als abwarten, beispielsweise sprengen?

Bauliche Massnahmen zur Stabilisierung des Rutschgebietes sind aus Sicherheitsgründen zurzeit nicht möglich. Auch Massnahmen im zentralen Schadensgebiet in der Plattenau sind aus denselben Gründen zurzeit nicht möglich. Alleine schon aufgrund der riesigen Mengen des abgelagerten Materials von rund 25'000 bis 30'000 m³ müssen verschiedene Abklärungen getroffen werden; - wie und mit welchen Maschinen kann das Material abgetragen und transportiert und wo kann das Material sortiert und gelagert werden? Wie können diese Massnahmen unter Einhaltung der Arbeitssicherheit durchgeführt werden? Was passiert mit den teilweise beschädigten Gebäuden? Können mit dem Murgangmaterial Schutzdämme, Leitdämme oder Ablagerungsräume ausgebildet werden? Wie und wo soll der östliche Teil der Herrenstrasse mit einer Notbrücke über den Sernf erschlossen werden? usw.

Die Gemeinde arbeitet aktuell in verschiedenen Teilprojekten an der Bearbeitung dieser Fragen. Im Vordergrund steht bei allen Fragestellungen die Sicherheit der Bewohner und Bauarbeiter.

Bei diesen grossen Kubaturen der verbleibenden Rutschmasse wirken gewaltige Kräfte, die im Ausbruchgebiet technisch kaum zu beherrschen sind. Man kann versuchen, die treibenden Kräfte zu reduzieren, das heisst, bei der Wagenrunse durch Tiefenentwässerung versuchen, den Berg zu entwässern. Weiter sind durch Leitdämme ein Schutz im Auslaufbereich denkbar. Dies sind alles Möglichkeiten die geprüft werden. Für eine kontrollierte Sprengung der verbleibenden Rutschmasse müssten tiefe Bohrungen auf der instabilen Rutschmasse ausgeführt werden, was arbeitssicherheitstechnisch aktuell nicht zu verantworten ist. Zudem stellen sich offene Fragen in der Verantwortung, wenn die Sprengung im schlimmsten Fall sogar einen neuen Murgang auslöst.

Sind die Fachleute vom Ausmass des Erdrutsches überrascht worden?

Bereits nach dem Rutschereignis vom Dezember 2020 wurde eine Notfallplanung Wagenrunse erstellt. In der Notfallplanung waren die Gefahrenprozesse und die gefährdeten Gebiete definiert. Die Notfallplanung berücksichtige als massgebendes Szenario eine spontane Beschleunigung der Lockermaterialrutschung mit einem Teilausbruch von rund 20'000 m³. Die Abschätzungen gingen davon aus, dass nur ein Teil dieser Masse den Talboden erreicht. Es wurden zwei Szenarien mit unterschiedlichen Wirkungsräumen definiert und entsprechend die Evakuationszonen «klein» und «gross» abgegrenzt.

Seit dem April 2023 bis am 20.8.2023 kam es zu 3 spontanen Reaktivierungen der Rutschung. Jedes Mal wurde die Evakuation «klein» ausgelöst, ohne dass es aber zu einem Ausbruch von Murgängen gekommen ist. Die Evakuationen konnten jedes Mal wieder zurückgenommen werden, ausser nach dem Rutschereignis vom 20.8.2023. Aufgrund der angekündigten Starkniederschläge wurde die Evakuation «klein» vorsorglich aufrecht erhalten. Durch die Murgänge vom 29.8.2023 wurden dann leider mehrere Gebäude in der evakuierten Zone zerstört.

Das Ereignis kann in 2 Phasen unterteilt werden. In der ersten Phase sind die grossen, relativ dickflüssigen Murgänge ausgebrochen. Der Wirkungsbereich deckte den «Worst-Case-Fall» gemäss Notfallplanung ab. Die Gesamtkubatur dieser Murgänge war aber deutlich grösser als prognostiziert. Im Siedlungsgebiet finden sich auch keine Spuren von grösseren Ablagerungen, welche auch nur ansatzweise auf vergleichbare frühere Ereignisse in der Wagenrunse schliessen liessen.

Nach diesen ersten grossen Murgängen ist es rund eine halbe Stunde fast ruhig geblieben. Dann ist – wie Beobachter vor Ort festgestellt hatten – plötzlich viel Wasser aus der Rutschfront ausgetreten. Diese Wasseraustritte haben eine zweite Phase eingeleitet, welche aus Dutzenden von deutlich kleineren, sehr schlammartigen Murgängen bestand. Diese Murgänge führten zu den grossflächigen Übermurungen und Übersarungen im Siedlungsgebiet. Die zweite Ereignisphase war so nicht im Fokus der Spezialisten. Durch diese Wasserabflüsse und damit entstandenen Murgänge wurde das sonst friedlich fliessende Wagenrunsbächli über 6 bis 7 m abgetieft. Alleine diese Tiefenerosion mobilisierte nochmals rund 6000 bis 8000 m³ Material.

Die Gemeinde war also auf ein grösseres Ereignis vorbereitet und hat rechtzeitig einen Teil der Wohn- und Gewerbehäuser evakuiert gehabt. Das Ereignis war aber deutlich grösser, als die Szenarien gemäss Notfallplanung vorgegeben haben. Insbesondere war man über die grossen Wassermengen überrascht. Dank der Notfallplanung konnten aber auch die übrigen betroffenen Gebäude schnell evakuiert werden, sodass es zum Glück zu keinen Personenschäden gekommen ist.

Sind die nicht evakuierten Personen in Sicherheit?

Gemäss heutigem Kenntnisstand ja. Die Naturgefahrenkommission ist zurzeit an der Überarbeitung der Notfallplanung. Dabei werden die Gefahrenszenarien überprüft und mit Computermodellierungen verifiziert. Es werden verschiedene Szenarien definiert. Das Gefahrengebiet ist in verschiedene Zonen unterteilt. Wir gehen davon aus, dass in absehbarer Zeit Gefahrenzonen in der Peripherie des heutigen Sperrgebietes wieder geöffnet werden können. Die Teilöffnung ist aber nicht nur abhängig von den Naturgefahrenprozessen. Die betroffenen Gebäude müssen auch zugänglich sein, statisch überprüft werden und die Ver- und Entsorgung mit Strom, Wasser und Abwasser muss funktionieren. Falls sich die Gefahrensituation wieder verschärfen sollte, ist mit erneuten Evakuationen zu rechnen.

War es Glück, dass alle Menschen rechtzeitig evakuiert wurden?

Gemäss Notfallplanung Wagenrunse ist als Referenzereignis eine spontane Aktivierung der Lockermaterialrutschung und ein Teilausbruch mit einem Niedergang eines Murgangs definiert gewesen. Entsprechend waren auch mehrere Liegenschaften vor Beginn der Starkniederschläge vom 26. bis 29.August evakuiert gewesen. Mehrere evakuierte Gebäude wurden zerstört. Im Notfallkonzept waren zwei Evakuationszonen vorgesehen. Die Gebäude in der Evakuationszone «klein» waren bereits zum 4. Mal evakuiert. Die umliegenden Liegenschaftsbesitzer waren anlässlich Informationsveranstaltung vom 11. Mai 2023 über die möglichen Szenarien informiert worden.

Die meisten im Gefahrengebiet lebenden Bewohner waren mit Adresse und Handy-Nummer erfasst, sodass eine Ausdehnung der Evakuation schnell erfolgen konnte.

Ohne die Teilevakuation und die schnelle und richtige Reaktion der betroffenen Bewohner, Feuerwehr, Naturgefahrenkommission und GFO wäre womöglich das Ausmass der Schäden noch viel grösser gewesen.

Warum war im obersten Bereich des Erdrutsches eine freie Fläche. Hätten hier nicht Bäume und Sträucher gepflanzt werden müssen, die stabilisierend gewirkt hätten?

Vor dem Rutschereignis Dezember 2023 war der ganze Hang mit einem schweren Wald bestockt. Nachdem der Hang aufgerissen wurde und die ersten Bäume schräg standen, wurde in mehreren Etappen die grossen Bäume gefällt und aus dem Rutschgebiet ausgeflogen. Diese Arbeiten wurden im Winter 2020/2021 ausgeführt. Es wurde nur so viel Wald gerodet, wie auch die Rutschprozesse sich im Gelände abgezeichnet haben. Der Holzschlag war aus drei wesentlichen Gründen nötig:

  1. Sicherstellung der Arbeitssicherheit. Die Sicherungsmassnahmen hätten nicht durchgeführt werden können, wenn mit umstürzenden Bäumen hätte gerechnet werden müssen.
  2. Die Bäume können leichter und sicherer gefällt / entfernt werde, solange sie nicht im «Dreck» liegen.
  3. Die Rutschung war viel tiefgründiger, als der Wurzelhorizont der Bäume reicht. Die Bäume hatten keine verankernde Wirkung hinsichtlich der Rutschprozesse. Aufgrund des Szenarios eines Murganges bis ins Siedlungsgebiet hätten die mitgerissenen Bäume vermutlich zu einem viel grösseren Schadenausmass geführt. Die Wagenrunse wäre allenfalls weiter oben ausgebrochen und wesentlich bereiter ins Tal geflossen.

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Herbst 2021 konnte man bereits eine gute Naturverjüngung auf dem Bereich der Lockermaterialrutschung beobachten. Ein Jungwald ab erst ca. 20 Jahren kann mit seinen Wurzeln ganze Bodenbereiche verlässlich «armieren». Aber diese positive Wirkung beschränkt sich auf die oberen Meter. Ein stabiler, standortgerechter Wald schützt v. a. vor Oberflächenerosionen und flachgründigen Rutschungen. Bei der Wagenrunse haben wir es mit tiefgründigen Rutschprozessen zu tun. Hier zeigt auch ein intakter Wald kaum mehr eine ausreichend schützende Wirkung.

Was ist jetzt genau passiert?

Die Wagenrunse bildet eine besondere Prädisposition für Rutschungen, da hier mehrere ungünstige Faktoren zusammenkommen. Im stark geklüfteten Verrucano-Fels sammelt sich Quellwasser, welches über im Detail noch nicht verstandene Wasserwege zirkuliert und entlang der Glarner Hauptüberschiebung über dem Flysch als "Stauer" austritt. Dieses Wasser ist der Motor für die Rutschung. Das über lange Zeit (Wochen bis Monate) aufgestaute Wasser führte bereits zu den Rutschereignissen im Frühling 2023.

Der Auslöser der schadenstiftenden Rutschung am 29. August 2023 war der spontane Zerfall des Felskopfes. Die Auflast durch das Sturzmaterial auf die Lockermaterial-Rutschung hat diese angetrieben und zur Auslösung gebracht. Dies ist aus Videoaufnahmen ableitbar. Aus der Rutschung lösten sich erste grosse Murgänge. Diese waren verhältnismässig langsam und kompakt. Erst in einer zweiten Ereignisphase ist das hinter der Rutschung aufgestaute Wasser zum Auslaufen gekommen. Das Phänomen konnte vor Ort beobachtet werden, als plötzlich regelrechte Bäche aus der Rutschfront ausbrachen. Dieses Wasser löste verheerende Schlammströme aus, welche die ganze Nacht andauerten.

Was passiert in den nächsten Tagen, Wochen, Monaten?

Die Gemeinde befindet sich immer noch in der Ereignisbewältigung; aktuell wird die bereits bestehende und laufende Überwachung für die Sicherheit der Unterlieger erweitert. Es werden für die aktuellen Gefährdungen Lösung evaluiert, welche von langfristiger Überwachung, Schutz im Auslaufbereich bis zur Stabilisierung im Anrissbereich reichen. Dafür müssen Grundlagen erarbeitet werden aus geologischen Untersuchungen durch Sondierbohrungen, geophysikalischen Untersuchungen sowie Beobachtung des Bewegungsverhaltens der Rutschung durch Überwachung.

Wenn die 60 000 Kubikmeter einmal unten sind: Ist der Hang wieder stabil oder mindestens stabilisierbar?

Aktuell sieht man das grösste Gefahrenpotenzial in der verbleibenden Rutschmasse und befürchtet weitere Abbrüche mit Murgängen bis ins Siedlungsgebiet, wie sie am 29. August 2023 sich ereigneten. Wäre ein Grossteil dieser Masse einmal unten, wäre diese Gefahr wesentlich kleiner. Die Anrissränder haben sich seit dem 29. August 2023sukzessive seitlich und nach oben ausgebreitet. Dieses zusätzliche Gefahrenpotenzial klärt man aktuell ab, wobei es sich hier um wesentlich kleinere instabile Kubaturen handelt als in der verbleibenden Rutschmasse.

Eine weitere Herausforderung bildet die neu entstandene bis zu 7 m tiefe Runse. Die Flanken sind übersteil und werden nachbrechen. Zudem muss mit weiteren Tiefenerosionsprozessen gerechnet werden. Damit die Runse stabilisiert werden kann müsste diese verbaut oder die erwarteten Geschiebemengen aus den Erosionen müssen im Tal aufgenommen werden können.

Wie werden solche Prognosen überhaupt erstellt, und wenn ja wie geht man da vor?

Bei jeder Gefahrenbeurteilung für Naturgefahren ist Prozessverständnis eine wichtige Grundlage. Durch Beobachtungen im Gelände, Analyse von Bewegungsdaten in Korrelation mit Niederschlagsmessungen und weiteren Grundlagenabklärungen versucht man, den Rutschprozess möglichst gut zu verstehen. Weiter studiert man ältere Ereignisse, sofern es solche gibt. Damit sucht man Antworten auf Fragen wie 'Was sind die Ursachen, was sind die treibenden Kräfte, was sind die Auslösemechanismen?' Man entwickelt ein geologisches Modell und schätzt die sich in Bewegung befindenden Kubaturen ab. Mit diesem Wissen lassen sich Prognosen für das zukünftige Verhalten machen.

Wie wird der Hang zurzeit überwacht?

Aktuell wird der Hang durch einen automatischen Tachymeter an verschiedenen Messpunkten über die gesamte Rutschfläche von der Seite aus im Halbstunden-Takt vermessen. Überschreiten die gemessenen Geschwindigkeiten gesetzte Grenzwerte, wird das Team aus Fachexperten automatisch alarmiert. Zudem befinden sich noch zwei mit Inklinometern ausgerüstete Bohrlöcher im Rutschgebiet, die Deformationsmessungen in der Tiefe erlauben. Eine dritte solche Überwachungsbohrung wurde beim Ereignis im April 2023 zerstört. Weiter wird der Hang aktuell mindestens täglich von Naturgefahrenbeobachtern begangen und sporadisch werden Drohnenflüge gemacht.

FAQ Bereich Geschäftsliegenschaften

Wann kann die Arbeit in den betroffenen Zonen wieder aufgenommen werden?

Die Arbeitsaufnahme in der Zone rot ist bis auf weiteres ausgeschlossen. Die GFO in Person von Wirtschaftsförderer Christian Marti hilft den betroffenen Firmen, ein Provisorium resp. eine dauerhafte Ersatzlösung aufzubauen.

Auch in den Zonen grün ist eine Arbeitsaufnahme noch zu gefährlich.

In der Zone blau, d.h. in der Liegenschaft Sernftalstrasse 33, kann seit dem 11.09.2023 unter klar definierten Bedingungen von 08.30 bis 17.00 Uhr gearbeitet werden. Das Konzept «Kontrolliertes Arbeiten an der Sernftalstrasse 33» kann unter «Aktuelles» auf der Seite www.glarus-sued.ch/erdrutsch hier eingesehen werden: Dort ist auch jeweils angegeben, wann die entsprechenden Zeitfenster zu Verfügung gestellt werden. Das Konzept «kontrolliertes Arbeiten an der Sernftalstrasse 33 gilt, solange sich die Gefahrensituation nicht ändert. Diese wird täglich durch die Fachleute der Naturgefahrenkommission der Gemeinde Glarus-Süd neu beurteilt. Die entsprechenden Weisungen sind unbedingt einzuhalten.

Wie hilft die Gemeinde Glarus Süd den betroffenen Unternehmern und Mitarbeitenden in dieser schwierigen Situation?

Die Gemeinde Glarus Süd versucht den betroffenen Unternehmern und Mitarbeitern so gut es geht zu helfen. Die Gemeindeführungsorganisation (GFO) hat sich durch eine Kontaktperson für die Wirtschaft, d.h. durch Wirtschaftsförderer Christian Marti verstärkt.

Die GFO begleitet die zwei hauptbetroffenen Firmen, deren Hauptsitze durch das Rutschereignis untergegangen sind. Sie hilft beim Aufbau eines Provisoriums und bei der Suche nach einer definitiven Ersatzlösung. Das Ziel der GFO ist es zudem, möglichst viel Stabilität in dieser instabilen Lage zu gewähren. Mit den Hilfsmassnahmen soll ein Beitrag zum Erhalt der Arbeitsplätze und des Steuersubstrats geleistet werden. Dazu dienen die Teilzugänge, die zu bestimmten Zeitfenstern geschaffen werden und das Konzept «kontrolliertes Arbeiten» am Standort Sernftalstrasse 33 (Elektrolux-Gebäude), das am 11. September 2023 zum ersten Mal angewendet worden ist. Auch wird aktiv der Kontakt zu Unternehmen ausserhalb der Kernzonen gesucht. Diese werden in der Planung, was bei einem allfälligen Ereignis vorzukehren ist, beraten.

Die GFO, der Wirtschaftsförderer für Glarus Süd und der Gemeinderat danken allen direkt und indirekt betroffenen Unternehmern und Arbeitgebern für das grosse Verständnis, das sie in dieser schwierigen Situation aufbringen.

Wie viele Unternehmen sind von der Rutschung Wagenrunse direkt und indirekt betroffen?

Direkt betroffen sind zwei Unternehmen, deren Hauptsitz untergegangen ist. Zwei weitere Unternehmer sind insofern direkt betroffen, als dass sie Vermieter von Gewerberäumen in zwei grossen Liegenschaften sind. Der Zugang zu diesen Liegenschaften ist aktuell stark eingeschränkt. In diesen beiden Gewerbe-Liegenschaften wiederum sind 32 kleinere und mittlere Unternehmen eingemietet, die ihrer normalen Tätigkeit an diesem Standort seit dem 29. August nicht oder nur sehr eingeschränkt nachgehen können. Für sie wurden Zeitfenster geschaffen, während denen die Unternehmerinnen und Unternehmer Arbeitsinstrumente und Unterlagen bergen konnten, die sie für ihre Arbeit zwingend benötigen.

Am Montag, 11. September 2023 können Gewerbetreibende und Mitarbeitende der Liegenschaft Sernftalstrasse 33 von 09.30 Uhr bis 16.30 Uhr wieder ihrer Arbeit nachgehen - vorbehältlich der täglichen Genehmigung durch die Gemeindeführungsorganisation (GFO). Auch in Zukunft wird geprüft, wie und wann solche Zeitfenster geöffnet werden können resp. ein kontrolliertes und überwachtes Arbeiten ermöglicht werden kann.

Ein Teil der Unternehmen hat sich provisorisch alternativ eingerichtet. So ist beispielsweise die Post CH AG, die im Schadensgebiet die Postverteilung vorbereitet hat, wieder an den Standort der Poststelle Schwanden gezogen. Etwa zehn Unternehmen sind indirekt betroffen. Ihre Liegenschaften liegen angrenzend an das Schadensgebiet. Treffen Szenarien mit grossen Rutschungen ein, könnten sie ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese Unternehmer haben bereits Vorkehrungen getroffen, dass die Auswirkungen nicht so schlimm wären.

Es ist uns zudem sehr bewusst, dass ein grosser Teil von Arbeitgebenden insofern indirekt betroffen ist, als dass ein Teil ihrer Mitarbeitenden als Angehörige der Feuerwehr oder als Zivildienstleistende unvermittelt für längere Zeit im Betrieb fehlten oder weiterhin fehlen. Diese Arbeitgebenden mussten ebenfalls sehr ungewohnte Situationen bewältigen.

FAQ Bereich Spendengelder

Einige der betroffenen Menschen schlagen vor, dass das Spendengeld einfach zu gleichen Teilen allen verteilt werden soll. Wäre das nicht eine einfache und unbürokratische Lösung?

Das wäre keine zielführende Lösung. Das Geld soll einen grösstmöglichen Nutzen entfalten. Das tut es dann, wenn es gezielt dort eingesetzt wird, wo die Not wirklich gross und Hilfe dringend ist. Die Spendenkommission hat auch schon Feedbacks von Spenderinnen und Spendern erhalten, die gesagt haben, dass sie erwarten, dass das Spendengeld gezielt eingesetzt werde. Bei einer gleichmässigen Verteilung nach dem Giesskannenprinzip hätten sie nichts gespendet.

Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen angeben, wie hoch ihr Einkommen ist, und wieviel Vermögen sie haben. Wieso ist das notwendig?

Weil die individuelle Notlage, in der sich die Menschen befinden, schon einen Einfluss auf die Vergabe von Spendengeldern hat. Für die Spendenkommission ist es wichtig, welchen ökonomischen Hintergrund die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller haben. Auch möchte sie wissen, ob die betroffenen Personen an alles gedacht haben, was die Not ebenfalls lindern kann. Haben AHV-Empfänger zum Beispiel Ergänzungsleistungen beantragt? Haben Sie ein Gesuch um Verbilligung von Krankenkassenprämien eingereicht? Je nachdem vermitteln die Kommission für die betroffenen Menschen eine individuelle Beratung, zum Beispiel durch die Pro Senectute.

Gibt es für notleidende Personen noch andere Möglichkeiten, um finanzielle Hilfe zu erhalten?

Ja, die gibt es. Die Spendenkommission und die GFO Glarus Süd empfehlen, dass diese Personen mit der Sozialberatung für die Opfer des Erdrutsches Schwanden in Kontakt treten, die von Sozialen Diensten Glarus Süd geführt wird. (siehe dazu www.glarus-sued.ch) Die Fachleute der Sozialen Dienste kennen die Angebote der verschiedenen Hilfswerke, und können so gezielt zielführende Kontakte herstellen oder aus eigener Kraft helfen.

Unter Umständen ist nach Abschluss des Ereignisses noch Geld in der Kasse. Was passiert dann?

Die Spendenkommission und der Gemeinderat von Glarus Süd rechnen nicht damit, dass ein Teil des Spendengeldes nicht verteilt werden kann. Auch kann sich die Situation noch deutlich ändern. So ist beispielsweise die Ereignisgefahrenkarte des Kantons noch nicht publiziert. Wenn diese vorliegt, wird noch einmal deutlicher, wie die Zukunft der betroffenen Bevölkerung aussieht. Auch wird erwartet, dass irgendeinmal noch rund 60 000 Kubikmeter Erdmasse abrutschen. Das kann ebenfalls zu erheblichen zusätzlichen Schäden und entsprechend hohem Hilfsbedarf führen, auch wenn die Fachleute alles unternehmen, um dies zu vermeiden. Deshalb ist es auch wichtig, dass weiterhin Leute bereit sind, für die Opfer des Erdrutsches zu spenden.

Falls aber tatsächlich am Ende der Ereignisbewältigung noch Geld in der Kasse ist, wird wie folgt verfahren: Verantwortlich für die Verwaltung und die Verwendung der Spendengelder ist der Gemeinderat Glarus Süd. Er wird zum gegebenen Zeitpunkt beraten, wie das gespendete, aber nicht benötigte Geld eingesetzt werden soll. Dabei ist er sich selbstverständlich bewusst, dass die Spenderinnen und Spender mit ihrer Spende der notleidenden Bevölkerung helfen wollten. Er wird sicher eine Lösung finden, die diesem Ziel entspricht.

Wer ist Mitglied der Spendenkommission?

Präsident ist Dr. iur. und alt Ständeratspräsident Fritz Schiesser. Mitglieder sind Gemeinderat Stefan Maduz, Vorsteher des Departementes Wirtschaft und Finanzen von Glarus Süd, Audrey Hauri, Leiterin der Hauptabteilung Soziales des Kantons Glarus, Hansueli Leisinger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der glarnerSach und Silvano Allenbach, Leiter Katastrophenhilfe bei der Caritas Schweiz. Für den Backofficebereich ist Tina Leuzinger, Sachbearbeiterin Finanzen, zuständig.

Wer ist verantwortlich für die Vergabe von Spenden?

In oberster Instanz ist es der Gemeinderat von Glarus Süd. Der Gemeinderat hat jedoch eine Spendenkommission eingesetzt, die unabhängig über die Vergabe von Spenden entscheidet.

Wie geht die Spendenkommission bei der Vergabe von Spenden vor?

Es gibt zwei Arten von Hilfeleistungen. Kurzfristig können dort, wo es notwendig ist, eine Not- oder Soforthilfe gesprochen werden. Diese ist nicht sehr hoch, nämlich CHF 1'000.—bis CHF 2'000.--. Aber der Zweck der Soforthilfe ist, dass mit dem Geld die grösste Not kurzfristig gelindert werden kann.

Zusätzlich zur Soforthilfe gibt es die umfassendere Geldvergabe. Da können die gesprochenen Beträge deutlich höher sein. Hier muss die Spendenkommission die Gesuche sehr genau prüfen: Dürfen die Gesuchsteller unter Umständen Versicherungsleistungen erwarten, welche den Geldbedarf etwas mildern? Gibt es andere oder zusätzliche Möglichkeiten, mit denen die Not gelindert werden kann? Wegen der sorgfältigen und umfassenden Abklärung kann es etwas länger dauern, bis das Geld gesprochen ist.

Aber wichtig ist: Die Soforthilfe schliesst die umfassendere Vergabe von Hilfsgeldern nicht aus. Die beiden Arten von Hilfeleistungen ergänzen sich. Die Soforthilfe soll kurzfristig helfen, die umfassendere Hilfe mittel- und langfristig.

Wo / Wie kann ich für die Betroffenen spenden?

Logo "Spenden hilft" mit Herz

Gerne nehmen wir Ihre Spendenzusage über diesen Link entgegen - Sie erhalten einen Einzahlungsschein.

oder Direktspende via Twint-Link:

oder via Bank-/Posteinzahlung aufs Spendenkonto:

IBAN: CH16 0680 7430 1434 7456 5
Bank: Glarner Regionalbank, Schwanden
Inhaber: Gemeinde Glarus Süd, Finanzverwaltung, Dorfstrasse 101, 8773 Haslen

HERZLICHEN DANK!

N. B. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbestätigung (für Abzug in der Steuererklärung).

FAQ Bereich Steuern

Wie werden die betroffenen Liegenschaften der Wagenrunse steuerlich behandelt?

Für die Deklaration in der Steuererklärung 2023 gilt folgendes für sämtliche Grundstücke der Gefahrenzonen Rot, Blau und Gelb:

Die ereignisbezogene Gefahrenkarte hat steuermindernde Folgen für die betroffenen Grundstückeigentümer in der Steuerperiode 2023 (aktuelle Steuererklärung).

  • Der Eigenmietwert ist in der Steuerperiode 2023 für 8 Monate, d.h. bis Ende August zu deklarieren.
    Falls die Liegenschaft vermietet wurde, ist der effektiv vereinnahmte Mietzins anzugeben.
  • Als Steuerwert muss der Zeitwert der Glarnersach (Gebäudewert abzüglich Altersentwertung) deklariert werden. Falls dieser höher ist als der bisherige Steuerwert, ist der Steuerwert zu deklarieren.
  • Wenn eine rechtskräftige Verfügung der Gemeinde vorliegt, soll diese unbedingt der Steuererklärung beigelegt werden.

Eine individuelle Neubewertung der betroffenen Liegenschaften ist erst für die Steuerperiode 2024 möglich.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kantonale Steuerverwaltung zur Verfügung unter 055 646 61 50 und steuerverwaltung@gl.ch.

Wie werden Spenden zu Gunsten der Betroffenen steuerlich behandelt?
  • Spender:
    Zahlungen an das Spendenkonto der Gemeinde Glarus Süd sind als freiwillige Zuwendung abzugsberechtigt
    (gemäss und unter Voraussetzung Steuergesetz Kt. Glarus, Art. 31 Abs.1, Ziffer 9).
  • Spendenempfänger:
    Die Weiterleitung dieser Spenden wird bei den Empfängern nicht besteuert.


Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kantonale Steuerverwaltung zur Verfügung unter 055 646 61 50 und steuerverwaltung@gl.ch.

FAQ Bereich Versicherungen

Ich bin Liegenschaftsbesitzer. Was muss ich tun, damit mein Schaden übernommen wird?

Als Liegenschaftsbesitzer oder -besitzerin sind Sie bei der GlarnerSach gegen Elementarschäden versichert. Wenden Sie sich an die GlarnerSach, um ihre Fragen kompetent klären zu können. Die GlarnerSach hat zudem Antworten zu wichtigen und oft gestellten Versicherungsfragen direkt auf ihrer Seite aufgeschaltet: https://www.glarnersach.ch/onlineschalter/schadenfall/schadenereignis-wagenrunse

Zudem empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Hauseigentümerverband HEV Glarnerland in Verbindung zu setzen. Der HEV verfügt über Rechtsanwälte und Juristen, die Ihnen kompetent helfen können. Link: https://www.hev-gl.ch/verband/hev-glarnerland

Ich bin Mieter oder Mieterin und mein Mobiliar hat Schaden genommen. Wie komme ich schnellstmöglich zu meinem Geld?

Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, finden Sie auf unserer Webseite www.glarus-sued.ch/erdrutsch zu jeder Versicherung bestimmte Ansprechpersonen. Diese sind über die Situation informiert, und werden versuchen, eine für alle Seite gute Lösung zu entwickeln.

Bleiben Fragen offen, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, Sektion Glarus, in Verbindung zu setzen: https://www.mieterverband.ch/mv-os.html. Der Mieterinnen- und Mieterverband verfügt über Rechtsanwälte und Juristen, die sich im Mietrecht bestens auskennen.

Für kurzfristige finanzielle Überbrückungshilfen wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung für die Opfer des Erdrutsches in Schwanden: T. 055 646 69 70.

FAQ Bereich Wohnungen / Haus

Ich kann die Kosten für eine vorübergehende Wohnung alleine nicht bewältigen. Wo kriege ich Hilfe?

Wenden Sie sich an die Sozialberatung für die Opfer des Erdrutsches Schwanden. Die Sozialberatung kann auch finanzielle Engpässe überbrücken. Über die Bedingungen einer Überbrückung informieren Sie die Fachleute vor Ort: T. 055 646 69 70. Alle weiteren Informationen zur Sozialberatung finden Sie auf unserer Webseite www.glarus-sued.ch.

Kann ich Drohnenbilder meiner Liegenschaft erhalten, um zu beurteilen, wie stark meine Liegenschaft beschädigt ist?

Der Gemeindeführungsstab GFO und die Naturgefahrenkommission prüfen derzeit, wie spezifische Drohnenbilder den Betroffenen zugänglich gemacht werden können, ohne dass der Datenschutz verletzt wird.

Kann ich in meinem Haus Kleider und weitere Effekten oder Tiere holen?

Der Gemeindeführungsstab GFO evaluiert zusammen mit der Naturgefahrenkommission der Gemeinde Glarus Süd und Fachleuten für Naturgefahren Rutschungen täglich, ob zeitlich begrenzte Zeitfenster für Teilzugänge zu den Wohnungen und/oder zu den Geschäftsräumlichkeiten angeboten werden können. Solche Zeitfenster wurden seit dem 1. September 2023 schon verschiedentlich geschaffen und es werden weitere dazu kommen. Die Haustiere konnten bereits vollständig geborgen werden.

Es handelt sich aber ausschliesslich um Teilzugänge zu den Wohn- und/oder Gewerbeliegenschaften in den sogenannten Zonen grün und blau, das heisst in eher peripheren Gebieten der Rutschung. Im zentralen Gebiet, der sogenannten Zone rot, sind Zugänge bis auf Weiteres nicht möglich. Die Überblickskarte mit den Zonen finden Sie ebenfalls auf diesem Webbereich unter «Zonenpläne».

Mein Haus oder meine Wohnung liegt in der Gefahrenzone rot also im Zentrum des Schadenereignisses. Ich brauche unbedingt neue Kleider und eine finanzielle Überbrückungshilfe. Was kann ich tun?
  • Wenden Sie sich für die finanzielle Überbrückungshilfe an die Sozialberatung für die Opfer des Erdrutsches in Schwanden:
    Montag bis Freitag, von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 17.00 Uhr: T.
    055 646 69 70. Ort: Bahnhofstrasse 13 in Schwanden.
     
  • Bei Kleidern helfen ihnen die Solishops in Glarus (Montag – Freitag) und in Schwanden, Mühleareal 27 (Dienstag und Donnerstag): www.solishop.ch.

Was kann man tun, wenn man selber eine Wohnung oder ein Zimmer Betroffenen anbieten will?

Melden Sie diese Wohnung der Sozialberatung für die Opfer des Erdrutsches. Diese nimmt die Angebote entgegen und vermittelt sie an die Betroffenen. Die Telefonnummer lautet: 055 646 69 70

Wie lange müssen die Opfer der Rutschung warten, bis sie in Ihre Häuser zurückkehren können?

Jede Liegenschaft muss einzeln betrachtet werden, aber für alle gilt: Es braucht Geduld. Die Naturgefahrenkommission der Gemeinde Glarus Süd hat zusammen mit Fachleuten für Naturgefahren das Gebiet um die Rutschung Wagenrunse in drei Zonen eingeteilt: In die Zone rot, zwei grüne Zonen und eine blaue Zone. Die Überblickskarte mit den Zonen finden Sie ebenfalls auf diesem Webbereich unter «Zonenpläne».

Die rote Zone bildet das Zentrum des Schadenereignisses ab. Hier wurden viele Häuser entweder völlig zerstört oder stark beschädigt.

Welche Teile in der roten Zone wieder bewohnbar sein werden, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass grosse Teile des Quartiers dauerhaft als rote Zone definiert werden, was eine zukünftige Überbauung stark einschränken wird. Auch müssen wir davon ausgehen, dass den noch zu erwartenden Prozessen viel mehr Raum für Geschiebeablagerungen gegeben werden muss. Dies benötigt viel Platz. Die Gemeinde erarbeitet zurzeit mit den Fachleuten vom Kanton und Bund an möglichen Massnahmen, wie und in welcher Form die aktuelle sehr schwierige Situation am besten gemeistert werden kann. Es werden alle möglichen Optionen geprüft.

Wieso müssen die Opfer des Erdrutsches selber für ihre vorübergehende Zweitwohnung finanziell aufkommen?

Wichtig ist: In Glarus-Süd wird niemand alleine gelassen.

Die Sozialberatung für die Opfer des Erdrutsches Schwanden hilft in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Glarus Süd in jedem Fall – auch bei finanziellen Engpässen. So erreichen Sie die Sozialberatung für die Opfer des Erdrutsches in Schwanden von Montag bis Freitag, von 08.00 – 12.00 Uhr von 13.30 – 17.00 Uhr: T. 055 646 69 70. Ort: Bahnhofstrasse 13 in Schwanden.

Kontaktieren Sie unbedingt auch Ihre Versicherung. Den Ansprechpartner Ihrer Versicherung finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite www.glarus-sued.ch/erdrutsch. Die Gemeinde Glarus-Süd hat die Wohnkosten für die Opfer des Erdrutsches in den ersten Tagen vollumfänglich übernommen. Danach ging die Verantwortung aber wieder an die einzelnen Personen über, mit Hinweis auf die Sozialberatung.

Help-Hotline

Allgemeine Auskunft Wagenrunse

Das Departement Gesellschaft und Sicherheit steht der betroffenen Bevölkerung unter der Tel. 058 611 99 54 von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie die gängigen Notrufnummern (z. B. 117 / 144 / 112) nur im Notfall.

Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützungshilfe können Sie über verschiedene Orte beantragen:

  • Spendenkommission Gemeinde Glarus Süd, Dorfstrass 101, 8773 Haslen 
    Beitragsgesuch stellen. Formular erhältlich beim Einwohneramt, Soziale Dienste und Pro Senectute, oder als als pdf-Datei [pdf, 99 KB] (sie bieten zudem Hilfe beim Ausfüllen an).
    Ausgefülltes Formular einreichen via E-Mail finanzen@glarus-sued.ch, per Post an die Sependenkommission oder persönlich beim Einwohneramt Glarus Süd, Mühleareal 17, 8762 Schwanden.
     
  • Soziale Dienste, Stützpunkt Schwanden, Bahnhofstrasse 13, 8762 Schwanden 
    Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
    Telefon: 055 646 69 70 (allgemein)
    E-Mail: marco.zingg@gl.ch
     
  • Winterhilfe Glarus, Nadja Stalder, Geschäftsstelle, 8750 Glarus 
    Telefon: 077 417 19 05
    E-Mail: glarus@winterhilfe.ch

 

 

 

Sozialberatungen

Ab Montag, 18. September 2023 werden die Sozialberatungen durch die Sozialen Dienste des Kantons Glarus nach vorgängiger telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung angeboten.

Telefonische Terminvereinbarung:

  • Soziale Dienste Nord, Bahnhofstrasse 24, 8752 Näfels
     055 646 69 70Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr

Persönliche Terminvereinbarung:

  • Soziale Dienste Süd, Schwanden, Montag – Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr
  • Soziale Dienste Nord, Näfels, Montag – Freitag, 8.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr

Die Sozialberatungen werden je nach Wunsch in Schwanden oder Näfels angeboten.

Zonenpläne

Sperrgebiet Dorf Schwanden
Sperrgebiet Wagenrunse Hang und Dorf
Zone Gelb 1

Genaue Adressen der Zone Gelb 1

 

Zone Grün 1

Genaue Adressen der Zone Grün 1