Wer erhält eine Arbeitsbewilligung?
Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Prinzipien: Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben es einfacher, Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Grund dafür sind die Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU).
Arbeitnehmende aus allen anderen Staaten erhalten nur eine Arbeitsbewilligung, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Migration. Dort können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen es für eine Bewilligung braucht.
Der Kanton, in dem Sie wohnen, entscheidet nach den oben genannten Kriterien darüber, ob Sie eine Arbeitsbewilligung bekommen. Mehr Informationen erhalten Sie bei der dafür zuständigen Stelle. Je nach Kanton heisst das: Amt für Ausländerfragen, Migrationsamt (Kanton Glarus) oder Fremdenpolizei.
«Vorläufig Aufgenommene» mit Aufenthaltsbewilligung F haben seit Anfang 2006 vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Neu können also auch Asylsuchende arbeiten. Es gibt spezielle Angebote, die sich um ihre Situation kümmern. Erkundigen Sie sich bei den Hilfswerken oder bei der kantonalen Asylkoordination.
