Änderung Zonenplan und Bauordnung Haslen, Information und Mitwirkung
Die Frist zur Mitwirkung dauert vom 14.06.2018 bis 28.06.2018.
Änderung Zonenplan und Bauordnung Haslen, Information und Mitwirkung
Publikation gestützt auf Artikel 7 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
- Zonenplan Fabrikareal Leuggelbach und Rütistalden 1:2000
Umzonungen in Wohnzonen, Mischzone Industrieareal, Arbeitszone
und weitere Festlegungen - Bauordnung Haslen
Ergänzung Art. 27.1 Mischzone Industrieareal, Art. 27.2 Arbeitszone,
28.1 Bedingte Zonenplanänderung (Rückfallklausel)
und Anpassung / Ergänzung Anhang 4 Zonenvorschriften - Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV
Mit dieser Publikation erhält die betroffene Bevölkerung gemäss Artikel 7 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (PBG) die Möglichkeit, sich über die Änderung Zonenplan und Bauordnung Haslen zu informieren und mitzuwirken.
Die öffentliche Auflage nach Artikel 25 RBG mit der Möglichkeit Einsprache zu erheben, findet erst nach Abschluss des hier publizierten Mitwirkungsverfahrens statt.