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Änderung Zonenplan und Bauordnung Haslen, Information und Mitwirkung

Die Frist zur Mitwirkung dauert vom 14.06.2018 bis 28.06.2018.

Änderung Zonenplan und Bauordnung Haslen, Information und Mitwirkung

Publikation gestützt auf Artikel 7 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.

Mit dieser Publikation erhält die betroffene Bevölkerung gemäss Artikel 7 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (PBG) die Möglichkeit, sich über die Änderung Zonenplan und Bauordnung Haslen zu informieren und mitzuwirken.

Die öffentliche Auflage nach Artikel 25 RBG mit der Möglichkeit Einsprache zu erheben, findet erst nach Abschluss des hier publizierten Mitwirkungsverfahrens statt.