Gästetaxen
Personen, die in der Gemeinde Glarus Süd übernachten, jedoch ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben, sind verpflichtet, eine Gästetaxe an die Gemeinde zu entrichten.
Das gilt auch während des ESAF 2025 Glarnerland+ und auch dann, wenn die Übernachtung unentgeltlich bei Bekannten oder Freunden erfolgt.
Zur Vereinfachung stellt die Gemeinde Glarus Süd privaten Beherbergungsbetrieben ein entsprechendes ESAF-Gästetaxenformular (link zum Formular) zur Verfügung, womit die Gästetaxen direkt beglichen werden können. Die Beherbergerinnen und Beherberger sind berechtigt, die Taxen von ihren Gästen einzufordern. Nach erfolgter Bezahlung können die Gäste für die Dauer ihres Aufenthalts den Glarnerlandpass beziehen.
Die Gemeinde Glarus Süd weist darauf hin, dass während des ESAF 2025 Glarnerland+ Stichprobenkontrollen zur Einhaltung der Gästetaxenpflicht durchgeführt werden.
Bei Widerhandlungen oder Missbrauch können Bussen bis zu CHF 1'000 verhängt werden (Artikel 18 des Tourismusentwicklungsgesetzes).
Weitere Informationen zu den Gästetaxen finden Sie hier
Weitere Informationen zum Glarnerlandpass finden Sie hier