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Temporäre Stassenreklame

Temporäre Strassenreklamen bewilligungsfrei

Ab sofort dürfen vor Wahlen, Abstimmungen und Veranstaltungen im Kanton Glarus temporäre Strassenreklamen ohne Bewilligung aufgestellt werden. Das spart Zeit, Geld und Verwaltungsaufwand für politische Parteien und Veranstalter. Die Reklamen müssen unbeleuchtet und inhaltlich auf Ereignisse im Kanton Glarus beschränkt sein. Es gelten die von der Kantonspolizei festgelegten Bedingungen, die klar definierte Standorte mit Reklameverbot und fixe Zeitfenster für das Aufstellen der Reklamen beinhalten.

Wichtig: Die Befreiung der Bewilligungspflicht entbindet nicht vom Einholen des Einverständnisses des Grundeigentümers oder Bewirtschafters. Dieses ist vor dem Anbringen der Reklame erforderlich. Die neue Regelung gilt vorerst für fünf Jahre, in denen Erfahrungen gesammelt und Anpassungen vorgenommen werden. Weitere Auskünfte sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich.

Alle Informationen zu temporären Strassenreklamen finden Sie in der Weisung für temporäre Strassenreklamen.