Aufbewahrung erbrechtlicher Urkunden (Testamente, Ehe- und Erbverträge)
Öffentlich-rechtliche Urkunden (Testamente) wie Ehe- und Erbverträge sowie letztwillige Verfügungen werden beim Einwohneramt gegen eine einmalige Gebühr von 70 Franken deponiert. Im Todesfall werden diese Dokumente von uns an die Fachstelle Erbschaft weitergeleitet. Die Abteilung Erbschaft macht die Testamentseröffnung und leitet alle weiteren Schritte in die Wege. Bei einem Wegzug aus unserem Gemeindegebiet werden die deponierten Dokumente ausgehändigt oder an den neuen Wohnort weitergeleitet.