Direkt zum Inhalt springen

Natur & Umwelt

Die Gesamtrevision berücksichtigt umfassend die Vorgaben von Bund und Kanton zum Schutz von Mensch, Natur und Landschaft.

Naturgefahren – Gefahrenzonen 1 bis 3

Zum Schutz von Bevölkerung und Sachwerten werden die kantonalen Gefahrenkarten neu systematisch in die Nutzungsplanung integriert.

Unterschieden werden:

  • Gefahrenzone 1: erhebliche Gefährdung
  • Gefahrenzone 2: mittlere Gefährdung
  • Gefahrenzone 3: geringe Gefährdung

Die Gefahrenzonen werden nur innerhalb der Bauzonen ausgeschieden. Bereits überbaute Gebiete bleiben grundsätzlich Bauzone, auch wenn sie einer Gefahrenzone zugeordnet sind. Nicht überbaute Flächen mit hoher Gefährdung werden ausgezont.

Damit wird die Rechts- und Planungssicherheit erhöht.
 



Gewässerraum & Biotope (separate Teilvorlage)

Die Ausscheidung der Gewässerräume und die Festlegung der Biotope erfolgen in einer separaten Teilvorlage der Nutzungsplanung.

Grund dafür ist:

  • die hohe fachliche Komplexität
  • der enge Einbezug der betroffenen Kreise
  • die laufende materielle Koordination mit dem Kanton

Diese Themen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Teilrevision, werden aber zeitlich koordiniert weiterbearbeitet.



Landschaftsschutz & UNESCO-Welterbe

In der Nutzungsplanung berücksichtigt sind:

  • Landschaftsschutzgebiete gemäss kantonalem Richtplan
  • der Perimeter des UNESCO-Weltnaturerbes Tektonikarena Sardona

Der Schutz des UNESCO-Gebiets erfolgt über die Landschaftsschutzzone sowie über die Vorgaben des Managementplans Tektonikarena Sardona. Ziel ist der langfristige Erhalt dieser einzigartigen Landschaft.



Wildtierkorridore (noch nicht umgesetzt)

Gemäss kantonalem Richtplan müssen Wildtierkorridore gesichert werden. Die vorhandenen Grundlagen erwiesen sich jedoch als nicht ausreichend aktuell, um eine sachgerechte Zonenausscheidung vorzunehmen.

Deshalb:

  • wird auf eine Festlegung in der aktuellen Vorlage verzichtet
  • erfolgt die Umsetzung erst nach Aktualisierung der kantonalen Fachgrundlagen
  • ist eine spätere Integration in einer weiteren Teilvorlage vorgesehen