Mitwirkungssauflage «Spinnerei Linthal» Linthal
Der Überbauungsplan und die Sonderbauvorschriften «Spinnerei Linthal» in Linthal liegen der betroffenen Bevölkerung ab 11.01.2018 für 20 Tage zur Information und Mitwirkung auf.
Information Mitwirkung Sonderbauvorschriften und Überbauungsplan «Spinnerei Linthal», Linthal
Ab 11.01.2018 liegen die nachfolgenden Unterlagen zur Information und Mitwirkung während 20 Tagen öffentlichen auf:
- Sonderbauvorschriften «Spinnerei Linthal», Linthal
- Überbauungsplan «Spinnerei Linthal», Linthal 1:500
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV
Mit dieser Publikation erhält die betroffene Bevölkerung gemäss Artikel 7 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (PBG) die Möglichkeit, sich über die Planung «Spinnerei Linthal» zu informieren und mitzuwirken.
Die öffentliche Auflage nach Artikel 25 RBG mit der Möglichkeit Einsprache zu erheben, findet erst nach Abschluss des hier publizierten Mitwirkungsverfahrens statt.