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Einbürgerungen ab 01.01.2018

Das Gesetz über die Einbürgerungen in der Schweiz hat sich per 01. Januar 2018 geändert.

Gesetztesänderung bei Einbürgerungen in der Schweiz ab 01.01.2018

Die wichtigsten Änderungen sind:
•    Sie haben zwingend eine C-Bewilligung.
•    Sie müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben.

Personen mit einer B-Bewilligung oder F-Bewilligung können kein Einbürgerungsgesuch mehr einreichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.