Einbürgerungen ab 01.01.2018
Das Gesetz über die Einbürgerungen in der Schweiz hat sich per 01. Januar 2018 geändert.
Gesetztesänderung bei Einbürgerungen in der Schweiz ab 01.01.2018
Die wichtigsten Änderungen sind:
• Sie haben zwingend eine C-Bewilligung.
• Sie müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben.
Personen mit einer B-Bewilligung oder F-Bewilligung können kein Einbürgerungsgesuch mehr einreichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.