Änderung Bauvorschriften Schwändi, öffentliche Auflage
Die Unterlagen für die Aufhebung der Nutzungseinschränkung Art. 7 über den Erstwohnungsanteil in Schwändi liegen der Öffentlichkeit für 30 Tage zur Ansicht auf.
Öffentliche Auflage
Nutzungs- und Bauvorschriften Schwändi;
Aufhebung der Nutzungseinschränkung Art. 7 über den Erstwohnungsanteil
Ab 15.03.2018 bis 15.04.2018 liegen die nachfolgenden Unterlagen öffentlich auf:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der aufgelegten Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen ab Publikationsdatum schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erheben.