Gesamtrevision der Nutzungsplanung: Öffentliche Auflage startet am 19. August 2026
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Süd erreicht einen weiteren wichtigen Meilenstein: Die Nutzungsplanung I (NUP I) wird vom 19. August bis 18. September 2026 öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen stehen während der Auflagefrist online zur Verfügung und können zudem im Gemeindehaus Haslen eingesehen werden.
Nach Abschluss der zweiten Mitwirkung und der Veröffentlichung des Mitwirkungsberichts folgt mit der öffentlichen Auflage der nächste Verfahrensschritt der Gesamtrevision. Die NUP I umfasst insbesondere die Zonenpläne (vor allem in Bezug auf die Bauzonendimensionierung) sowie die Vereinheitlichung der kommunalen Baureglemente.
Öffentliche Auflage während 30 Tagen
Die öffentliche Auflage beginnt am Mittwochabend, 19. August 2026, mit der Veröffentlichung der Unterlagen auf der Website der Gemeinde Glarus Süd sowie der gleichzeitigen digitalen Publikation im Amtsblatt.
Die ausgedruckten Unterlagen zur NUP I können ab Donnerstag, 20. August 2026, bis Freitag, 18. September 2026, während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Haslen, Dorfstrasse 101, 8773 Haslen, eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag bis Mittwoch: 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Donnerstag: 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
Freitag: 8.30–11.30 Uhr und 13.30–15.00 Uhr
Im Sinne des Koordinationsgebots nach Artikel 25a des Raumplanungsgesetzes werden mit der NUP I auch die erforderlichen Waldfeststellungen öffentlich aufgelegt. Für Einsprachen gegen die Waldfeststellungen gelten die Bestimmungen des separaten Ausschreibungstextes im Amtsblatt vom 19. August 2026.
Möglichkeit zur Einsprache
Während der 30-tägigen öffentlichen Auflagefrist können Personen, die ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweisen, Einsprache erheben. Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Glarus Süd, Alte Landstrasse 25, 8756 Mitlödi, zu richten.
Nach Ablauf der Auflagefrist werden allfällige Einsprachen durch den Gemeinderat behandelt. Anschliessend wird das Verfahren gemäss den gesetzlichen Vorgaben weitergeführt.