Fakultatives Referendum
Bestimmte Beschlüsse des Gemeinderats unterliegen dem fakultativen Referendum.
Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt ein Begehren von mindestens 300 Stimmberechtigten der Gemeinde eingereicht wird.
Kommt das Referendum zustande, entscheidet die Gemeindeversammlung oder die Urne über den betreffenden Beschluss.
Laufende Referenden
Reglement über die Schule und Kinderbetreuung der Gemeinde Glarus Süd
Das Reglement über die Schule und die Kinderbetreuung wurde aufgrund der von der Landsgemeinde am 4. Mai 2025 beschlossenen Änderungen des kantonalen Bildungsgesetzes revidiert und regelt die Zuständigkeiten und Organisation im Schulbereich der Gemeinde Glarus Süd neu.
| Gemeinderatsbeschluss | Amtsblattpublikation | Frist bis |
| 19. Februar 2026 | 25. Februar 2026 | 26. März 2026 |