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Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Aktuelles

Allgemeine Infos zu den Zonen

Sämtliche Entscheide sind immer vorbehältlich der laufenden Einschätzungen der Geologen und Naturgefahrenkommission. Die GFO Glarus Süd prüft permanent die Zugangsmöglichkeiten aller Zonen. Sollte sich die Lage wieder verschlechtern, ist eine erneute Sperrung und Evakuierung der Zonen jederzeit wieder möglich. Das Betreten der roten Zone bleibt bis auf weiteres verboten, Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Übersicht Evakuationszonen [pdf, 194 KB]
Merkblatt für die Zonen Gelb und Blau [pdf, 323 KB]
Merkblatt Hausinstallation spülen [pdf, 209 KB]

Die Evakuationszonen der Gemeinde dürfen nicht mit der behördenverbindlichen ereignisbezogenen Gefahrenkarte verwechselt werden.

Antragsgesuch für finanzielle Überbrückungshilfe

Vom Ereignis betroffene Privatpersonen oder Kleinbetriebe können ab sofort das untenstehende Gesuchsformular ausfüllen und entweder persönlich beim Einwohneramt Glarus Süd abgeben oder via E-Mail finanzen@glarus-sued.ch einreichen. Die Gesuche werden von der neu gegründeten Spendenkommission erstmals Ende September 2023 behandelt.

Beitragsgesuch Überbrückungshilfe Wagenrunse [pdf, 142 KB] [pdf, 99 KB]

PS. Das Formular liegt auch ausgedruckt auf dem Eiwohneramt oder den Sozialen Diensten Glarus Süd in Schwanden auf.

 

 

 

Arbeitsgruppen ins Leben gerufen

Im Sommer 2024 hat die Gemeinde eine «Begleitgruppe Betroffene» und einen «Beirat Anspruchsgruppen» ins Leben gerufen. Es finden regelmässig Sitzungen statt.

Sinn und Zweck dieser Gruppen ist, dass grössere Anliegen (keine Einzelschicksale) aufgenommen und im kleinen Kreis diskutiert werden, um die besten Lösungen zu unterschiedlichen Anliegen zu finden. Alle Vertreterinnen und Vertreter haben die Gelegenheit ihre Anliegen direkt einzubringen. Damit erhält die Gemeinde eine abgestützte Meinungsbildung. 

In der letzten Sitzung wurden in der «Begleitgruppe Betroffene» folgende Schwerpunktthemen diskutiert:

  • Regelung Gebühren tbgs und Gemeinde.
  • Vertreter der Spendenkommission nahmen an der letzten Sitzung teil. Es fand ein reger und konstruktiver Austausch statt. An der nächsten Sitzung wird gemeinsam über die weitere Verwendung/Themen der Spendergelder diskutiert.
  • Betroffene aus den Zonen grün/gelb werden voraussichtlich im November 2024 in ihre Häuser zurückkehren dürfen.
  • Renato Vögeli wurde von der Gemeinde als Bauberater für die zurückkehrenden Betroffenen beauftragt. Er wird die Betroffenen direkt kontaktieren.

Schwerpunktthemen «Beirat Anspruchsgruppen»:

  • Variantenfindung Erschliessungsstrasse Niderental. Die gewählte Bestvariante wird derzeit konkretisiert.
  • Ökologische Ausgleichs und Ersatzmassnahmen.
  • Erschliessung und Schutzbauten.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme. Fragen zu beiden Arbeitsgruppen können Sie direkt per E-Mail  wagenrunse@glarus-sued.ch stellen.

Freundliche Grüsse
Gabi Aschwanden, Gemeinderätin Glarus Süd
Markus Jud, Gesamtkoordination Naturereignis Wagenrunse

Ein Jahr seit dem Naturereignis Wagenrunse Schwanden: Die Gemeinde Glarus Süd blickt zurück

Ende August 2023 hat im Gebiet der Wagenrunse ein Murgang mehrere Häuser in Teilen des Dorfes Schwanden verschüttet. Die Bevölkerung konnte rechtzeitig evakuiert werden, verletzt wurde niemand. Der Murgang richtete in den betroffenen Gebieten jedoch erhebliche Schäden an Gebäuden an.

Ein Jahr später haben Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Glarus Süd an einer Medienveranstaltung in Schwanden Bilanz gezogen und die bereits getätigten Aufräum- und Bauarbeiten sowie den Stand der Arbeiten im Schadengebiet erläutert.

Dank an alle Helferinnen und Helfer
An der Medienorientierung vom Dienstag, 27. August 2024, waren Vertretende der Gemeinde und des Kantons Glarus sowie weitere Fachexperten anwesend. Hansruedi Forrer, Gemeindepräsident Glarus Süd, sprach den beteiligten Fachpersonen, aber auch den zahlreichen Helferinnen und Helfern seinen herzlichen Dank für die im letzten Jahr geleistete Arbeit aus: «Mein Dank geht an die gegen 500 Personen in verschiedenen Funktionen und Organisationen, die jeden Tag mit den Aufräumarbeiten beschäftigt sind und ihre Arbeit verantwortungsvoll wahrnehmen. Ich bin auch dankbar, dass das Naturereignis und seine Folgen keine Verletzten gefordert hat.»

Foto: Markus Jud

 

Zone Blau

Betreten, Wohnen und Arbeiten ohne Einschränkungen möglich

Übersicht Sperrgebiet [jpg, 99 KB]

Zone Gelb 1

Betreten, Wohnen und Arbeiten ohne Einschränkungen möglich

Übersicht Sperrgebiet [jpg, 99 KB]

Zone Gelb 2

Der Zutritt für Besitzer, Mieter und Berechtigte ist unter folgenden Einschränkungen erlaubt:

  • Der Zugang und die Zufahrt zu den Gebäuden hat ausschließlich von der Seite GemeindeWerkhof (Osten) zu erfolgen. Eine Zufahrt aus Richtung Plattenauquartier (Westen) ist nicht gestattet!
  • Das Betreten der orangen und roten Zone westlich der Herrenstrasse 44 und 43d ist strengstens verboten. Das Zutrittsrecht beschränkt sich auf die gekennzeichneten Liegenschaften und die Zone Orange darf nur im Bereich dieser Liegenschaften betreten werden.
  • Beim Betreten der orangen Zone ist mit schweren Baufahrzeugen und regem Baustellenverkehr zu rechnen. Baufahrzeuge haben immer Vorfahrt. Durch den Baustellenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr, die beim Betreten der Zone zu beachten ist. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Zonen Gelb 4, 2.2, 2 und Orange sind für die Öffentlichkeit gesperrt und es gilt weiterhin ein Betretungsverbot.

Übersicht Sperrgebiet [jpg, 99 KB]

Zone Gelb 2.2

Der Zutritt für Besitzer, Mieter und Berechtigte ist unter folgenden Einschränkungen erlaubt:

  • Der Zugang und die Zufahrt zu den Gebäuden hat ausschließlich von der Seite GemeindeWerkhof (Osten) zu erfolgen. Eine Zufahrt aus Richtung Plattenauquartier (Westen) ist nicht gestattet!
  • Das Betreten der orangen und roten Zone westlich der Herrenstrasse 44 und 43d ist strengstens verboten. Das Zutrittsrecht beschränkt sich auf die gekennzeichneten Liegenschaften und die Zone Orange darf nur im Bereich dieser Liegenschaften betreten werden.
  • Beim Betreten der orangen Zone ist mit schweren Baufahrzeugen und regem Baustellenverkehr zu rechnen. Baufahrzeuge haben immer Vorfahrt. Durch den Baustellenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr, die beim Betreten der Zone zu beachten ist. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Zonen Gelb 4, 2.2, 2 und Orange sind für die Öffentlichkeit gesperrt und es gilt weiterhin ein Betretungsverbot.

Übersicht Sperrgebiet [jpg, 99 KB]

Zone Gelb 3

Betreten, Wohnen und Arbeiten ohne Einschränkungen möglich

Übersicht Sperrgebiet [jpg, 99 KB]

Zone Gelb 4

Der Zutritt für Besitzer, Mieter und Berechtigte ist unter folgenden Einschränkungen erlaubt:

  • Der Zugang und die Zufahrt zu den Gebäuden hat ausschließlich von der Seite GemeindeWerkhof (Osten) zu erfolgen. Eine Zufahrt aus Richtung Plattenauquartier (Westen) ist nicht gestattet!
  • Das Betreten der orangen und roten Zone westlich der Herrenstrasse 44 und 43d ist strengstens verboten. Das Zutrittsrecht beschränkt sich auf die gekennzeichneten Liegenschaften und die Zone Orange darf nur im Bereich dieser Liegenschaften betreten werden.
  • Beim Betreten der orangen Zone ist mit schweren Baufahrzeugen und regem Baustellenverkehr zu rechnen. Baufahrzeuge haben immer Vorfahrt. Durch den Baustellenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr, die beim Betreten der Zone zu beachten ist. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Zonen Gelb 4, 2.2, 2 und Orange sind für die Öffentlichkeit gesperrt und es gilt weiterhin ein Betretungsverbot.

Übersicht Sperrgebiet [jpg, 99 KB]

Zone Orange

Der Zutritt ist strengstens verboten!

Übersicht Sperrgebiet [jpg, 99 KB]

Zone Rot

Der Zutritt ist strengstens verboten!

Übersicht Sperrgebiet [jpg, 99 KB] 

Zone Violett

Die violette Zone ist grundsätzlich gesperrt. Der Zutritt ist nur Berechtigten mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet.

Übersicht Sperrgebiet [jpg, 99 KB]

Direktkontakte Versicherungen

Allianz

Allianz - Ansprechpartner für Betroffene

Alexander Thielert, Schadeninspektor, Mail: alexander.thielert@allianz.ch

Telefon +41 58 358 72 77, Mobile +41 76 492 22 45

 

AXA

AXA Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Karl Königsrainer, Schadenexperte Sach, Mail: karl.koenigsrainer@axa.ch

Telefon: +41 58 215 40 35, Mobile: +41 79 383 55 63

Baloise

Baloise Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Lukas Bucher, Direktions-Schadeninspektor, Mail: lukas.bucher@baloise.ch

Telefon +41 58 285 69 37

Emmental

Emmental Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Ronny Zürcher, Leiter Schaden Aussendienst, Mail: ronny.zuercher@emmental-versicherung.ch

T +41 31 790 31 94, Mobile +41 79 473 83 23

Generali

Generali Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Sven Marogg, Schadeninspektor, Mail: sven.marogg@generali.com
Telefon +41 58 472 79 22

GlarnerSach

GlarnerSach - Beantwortet die häufigsten Fragen direkt auf ihrer Homepage:

https://www.glarnersach.ch/wagenrunse

glarnerSach
Zwinglistrasse 6 · Postfach
8750 Glarus

Telefon +41 (0)55 645 61 61
info@glarnersach.ch

Helvetia

Helvetia Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Walter Strickler, Leiter Schadenexperten Sach, Mail: walter.strickler@helvetia.ch

Telefon: +41 58 280 34 69

Mobiliar

Mobiliar Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Michael Zürcher, Leiter Sachschaden Ost, Mail: michael.zuercher@mobiliar.ch

Telefon +41 31 389 63 41

Vaudoise

Vaudoise Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Erwin Kunz, Direktions-Schadenexperte, Mail: ekunz@vaudoise.ch

Telefon +41 41 228 98 98, Telefon direkt +41 41 228 98 42

Zürich

Zürich Versicherung - Ansprechpartner für Betroffene

Patrick Hohl, Schadeninspektor, Mail: patrick.hohl@zurich.ch

Telefon: +41 79 749 26 47

FAQ Bereich Allgemeine Fragen

Ich habe durch die Rutschung alle meine Ausweise verloren. Wie bekomme ich neue Ausweise?

Schweizer ID und Schweizer Pässe
Melden Sie sich bei der nächsten Polizeistelle und verlangen Sie ein Verlustanzeige-Formular. Mit diesem Formular begeben Sie sich für ein Identitätskarte (ID) zum Einwohneramt Glarus Süd. Ein neues Passfoto können Sie direkt vor Ort machen.

Ausländerausweise
Melden Sie sich bei der nächsten Polizeistelle und verlangen Sie ein Verlustanzeige-Formular. Falls Sie auch den Pass oder die ID ihres Heimatlandes verloren haben, machen Sie auch eine Verlustanzeige davon. Mit dem oder den Verlust-Formular/en begeben Sie sich bitte zum Einwohneramt Glarus Süd.

Ausländische Pässe oder ID
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Botschaft oder bei Ihrem Konsulat in der Schweiz bezüglich des weiteren Vorgehens.

Ich habe gesundheitliche Probleme respektive gesundheitliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.

Warum werden Hochwassermassnahmen ergriffen?

Es handelt sich um eine Vorsichtsmassnahme, falls es zu einer Stauung von Flüssen kommen sollte. Personen und Unternehmen, die von einem möglichen Hochwasser betroffen sein könnten, werden frühzeitig mit einem Merkblatt über die Verhaltensregeln orientiert.

Welche Strassen sind wie lange gesperrt?

Die Absperrungen und Umleitungen werden laufend der aktuellen Gefahrenlage angepasst. Bitte halten Sie sich strickte an die Absperrungen und Verkehrsweisungen.

Wie komme ich zu weiteren Informationen, wie sich die Rutschung Wagenrunse entwickelt?

Laden Sie die HelpApp Wagenrunse (Anleitung siehe oben unter «Aktuelles») auf Ihr Smartphone. Informationen zur Entwicklung der Rutschung Wagenrunse werden jeweils per Push-Nachricht über die HelpApp Wagenrunse verschickt. Falls Sie kein Smartphone besitzen, konsultieren Sie bitte regelmässig diese Seite. Auch hier werden die neusten Updates und Informationen jeweils publiziert.

FAQ Bereich Gebührenerlass

Die Stromzufuhr meiner Liegenschaften wurde unterbrochen. Erhalte ich dennoch eine Rechnung?

Nein, sollte Ihre Liegenschaft wegen Schäden an der Infrastruktur oder aus Sicherheitsgründen vom Stromnetz getrennt sein, erfolgt bis auf weiteres keine Rechnungsstellung. Dies gilt solange, bis Ihre Liegenschaft wieder normal ans Stromnetz angeschlossen und genutzt werden kann.

Erhalten juristische Personen auch eine Gutschrift für die Stromlieferung?

Nein, juristische Personen mit aktiver Stromlieferung sind von der Befreiung ausgeschlossen.

Ich habe alle Geräte vom Strom getrennt, kann ich mich nun bei der tbgs melden um den Strom abzuschalten?

Ja, bitte informieren Sie den Eigentümer der Liegenschaft und teilen Sie der tbgs mit, dass die Stromlieferung per Fernabschaltung unterbrochen werden kann.

Welche Geräte sind vom Strom zu trennen?

Grundsätzlich sind nach Möglichkeit alle Verbraucher abzuschalten oder vom Stromnetz zu trennen. Insbesondere kühlende (Kühlschrank, Gefriertruhe) oder wärmende ("Öfeli", Dachrinnenheizung, Boiler oder ähnliche) Geräte verbrauchen beim Nichtbewohnen der Liegenschaft unnötig viel Strom.

Wer bezahlt die Gemeindegebühren-Rechnung ab dem 30.08.2023?

Die Gemeinde Glarus Süd verzichtet bis auf weiteres auf Gebührenrechnungen bei betroffenen, nicht bewohnbaren Liegenschaften.

Wer bezahlt die Gemeindegebühren-Rechnung bis zum 29.08.2023?

Die Rechnungsstellung erfolgt bis zum Ereignisdatum des Murgangs ordentlich an den Vertragspartner. Der Wasser-Verbrauch wird aufgrund des Vorjahresverbrauchs für die Periode 01.01.2023-29.08.2023 geschätzt. 

Wer bezahlt die Strom-Rechnung bis zum 29.08.2023?

Die Rechnungsstellung erfolgt bis zum Ereignisdatum des Murgangs ordentlich an den Vertragspartner. 

Wo kann ich mich melden, wenn ich noch weitere Fragen zu den Gemeindegebühren habe?

Für die Abrechnung der Gemeindegebühren sind die tbgs zuständig. Sie erreichen die tbgs unter 058 611 90 00 oder via gebuehren@tbgs.ch.
Die zuständige Stelle seitens Gemeinde ist das Departement Tiefbau und Werke. Sie erreichen das Departement unter 058 611 97 77 oder tiefbau@glarus-sued.ch.

Wo kann ich mich melden, wenn ich noch weitere Fragen zur Stromrechnung habe?

Die tbgs erreichen Sie unter 058 611 90 00 oder via energie@tbgs.ch.

FAQ Bereich Geologie

Am 22. Dezember 2023 und am 18. Januar 2024 kam es erneut zu Rutschungen. Was ist an diesen beiden Tagen passiert?

An diesen Tagen hat sehr schlechtes Wetter geherrscht. Ein direkter Zusammenhang mit den Niederschlägen kann zwar nicht nachgewiesen, aber das schlechte Wetter hat dazu beigetragen, dass sich die Rutschung reaktiviert und beschleunigt hat, so dass es an der Front zu Abbrüchen kam. Material hat sich verflüssigt und ist bis in ein bisher unbeschädigtes Quartier vorgestossen ist.

Begibt man sich bei der Kontrolle der Rutschung Wagenrunse nicht in Gefahr?

Bei der Kontrolle des Rutschungsgebietes bleibt immer ein Restrisiko. Das ist allen Beteiligten bewusst. Die Risiken wurden aber so weit als möglich minimiert. Per Ende März 2024 wurde die technische Überwachung fertig aufgebaut und durch die Analyse von Meteodaten ergänzt. Erst wenn die Auswertung beider Bereiche keine Gefahrensituation anzeigen, betreten die Spezialisten das Gelände. 

Das Schadensgebiet wurde teilweise als Planungszone ausgeschieden - Was ist eine Planungszone?

Gemäss Art. 27 Abs. 1 RPG kann die Gemeinde für genau bezeichnete Gebiete Planungszonen bestimmen, wenn kein Nutzungsplan vorliegt oder ein solcher angepasst werden muss. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren könnte.

Der Erlass einer Planungszone stellt eine Sicherungsmassnahme (auch genannt vorsorgliche Massnahme) dar, die zum Zweck der Änderung oder der Erstellung eines Nutzungsplans getroffen wird. Dank der Planungszone kann die Baubewilligungsbehörde sicherstellen, dass Bauprojekte die laufende Planung nicht beeinträchtigen.

Wurde eine Planungszone erlassen, so werden grundsätzlich keine neuen Baubewilligungen in Bezug auf ein Grundstück in der betroffenen Planungszone erteilt. Hiervon ausgenommen sind Bauprojekte, welche die vorgesehene Entwicklung nicht beeinträchtigen. Änderungs- oder Umbauarbeiten bleiben nach wie vor möglich, sofern sie die zukünftige Umsetzung des Nutzungsplans nicht beeinträchtigen. Solche Vorhaben müssen jedoch immer auch individuell angeschaut werden. Wenn durch einen Ersatz z.B. Wärmepumpe aufgrund eines grösseren Aussengerätes oder anderem Standort eine negative Auswirkung auf die Planung entsteht, würde eine solche genauer geprüft.

Der Zivilschutz wurde ebenfalls verschiedentlich tätig. In welchen Bereichen und wieso?

Der Zivilschutz wurde vor allem zu Räumungsarbeiten innerhalb von Gebäuden eingesetzt, weil sie darauf spezialisiert sind. Auch die Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz ist sehr gut!

Die Schweizer Armee hat die Gemeinde Glarus Süd zwei Mal unterstützt. Wo wurde sie eingesetzt und weshalb?

Die Schweizer Armee hat die Notbrücke über den Sernft gebaut und den Entlastungsgraben ausgehoben. Bei der Notbrücke wurde die Armee angefragt, weil sie die Notbrücke am Schnellsten erstellen konnte, beim Entlastungsgraben, weil sie einen ferngesteuerten Bagger einsetzen konnte. Bei beiden Einsätzen war die Zusammenarbeit hervorragend und die Hilfsbereitschaft der Armee enorm.

Hätte man den Erdrutsch von Ende August 2023 verhindern können?

Nach dem Rutschereignis vom Dezember 2020 wurden zwei Sondierbohrungen zur Erkundung des Untergrundes bis auf 21 Meter abgetieft. Die Sondierbohrungen zeigten im Bereich der abgerutschten Strasse den geologischen Aufbau des Untergrundes, die Lage des Felsens und den Aufbau der Lockermaterialüberdeckung. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde das geologische Modell entwickelt, welches - auch nach den letzten Ereignissen – immer noch Bestand hat, mit einer wesentlichen Ausnahme, dass sich die massgebenden Gleithorizonte in einer deutlich grösseren Tiefe eingestellt haben, als die Messungen nach der Rutschung vom 2020 gezeigt haben.

In die beiden Sondierbohrungen wurden Inklinometer- und Piezometerrohre eingebaut. Damit können Bewegungen und Wasserstände im Untergrund gemessen werden. Die Inklinometer zeigten auch Wochen nach der ersten Rutschung leichte Bewegungen in der Lockermaterialdecke in einer Tiefe von rund 6 bis 8 m. Gestützt auf diesen Erkenntnissen wurde ein Sanierungskonzept ausgearbeitet. Das Sanierungskonzept, an welchem verschiedene Ingenieure und Geotechniker gearbeitet haben, beinhaltete im Wesentlichen folgende Massnahmen: 1. Sicherung der Lockermaterialrutschung unterhalb der Strasse mittels Entwässerungsmassnahmen. Alles Wasser, welches irgendwie und irgendwo gefunden und gefasst werden konnte, wurde mit Holzkännel, Rinnen und Rohren abgeleitet. 2. Das Strassentrassee wurde berg- und talseitig mit sogenannten Ankerwänden gesichert. Die Ankerwände bestehen aus 12 m langen Pfählen, welche mit 12 m langen Seilankern in den bergseitigen Hang zurückgebunden wurde. Mit dieser Massnahme sollte die Strasse vor lokalen Bewegungen gesichert werden. 3. Der ganze Hang oberhalb der Strasse, welcher durch die Rutschbewegungen vom Dezember 2020 aufgerissen wurde, ist mit einer Netzabdeckung gesichert worden. Die Netzabdeckung besteht aus einem hochreissfesten Drahtgeflecht und wurde mit 6 bis 9 m langen Ankerstangen im Untergrund verankert. Diese Hangsicherung sollte v. a. Stein- und Blockschlagprozesse auf die darunterliegende Strasse verhindern.

Für die ganze Verbauung wurden Bohrlöcher mit einer Gesamtlänge von fast 10 km erstellt und die rund 1300 Anker und Pfähle mit über 350 Tonnen Betonmörtel eingebaut.

Eine technische Stabilisierung der Lockermaterialrutschung konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht ausgeführt werden. Der Rutschhorizont lag zu tief und die Rutschmasse war viel zu gross. Im Vordergrund standen Tiefenentwässerungsbohrungen, für welche aber erst zusätzliche Abklärungen vorgenommen werden mussten. Diese wurden zurückgestellt, weil die Rutschprozesse über 1½ Jahre vollständig zurückgegangen waren.

Hätte man die Rutschungen von Dezember 2023/Januar 2024 verhindern können?

Nein. Wir weisen stets darauf hin, dass Rutschungen jederzeit möglich sind. Deshalb ist den Anordnungen der Gemeinde unbedingt Folge zu leisten.

Hat es genügend Ablagerungsflächen?

Für die jetzt zu entsorgenden Schuttmassen hat es genügend Ablagerungsflächen. Falls sich weitere grosse Rutschungen ereignen, braucht es jedoch zusätzliche Flächen.

Kann man das Ausmass der finanziellen Schäden bereits abschätzen?

Das ganze Ausmass der Schäden kann erst nach der Bewältigung der Gefahrensituation abschliessend evaluiert werden. Es ist aber sicher, dass Schäden in Millionenhöhe entstanden sind. Der Bund und der Kanton Glarus unterstützen die Gemeinde Glarus bei der Bewältigung dieser Schäden.

Kann man die Niderentalstrasse je wieder bauen?

Zurzeit sind verschiedene Varianten zur Erschliessung des Niderentals in Prüfung.

Sind die Fachleute vom Ausmass des Erdrutsches vom August 2023 überrascht worden?

Bereits nach dem Rutschereignis vom Dezember 2020 wurde eine Notfallplanung Wagenrunse erstellt. In der Notfallplanung waren die Gefahrenprozesse und die gefährdeten Gebiete definiert. Die Notfallplanung berücksichtige als massgebendes Szenario eine spontane Beschleunigung der Lockermaterialrutschung mit einem Teilausbruch von rund 20'000 m³. Die Abschätzungen gingen davon aus, dass nur ein Teil dieser Masse den Talboden erreicht. Es wurden zwei Szenarien mit unterschiedlichen Wirkungsräumen definiert und entsprechend die Evakuationszonen «klein» und «gross» abgegrenzt.

Seit dem April 2023 bis am 20.8.2023 kam es zu 3 spontanen Reaktivierungen der Rutschung. Jedes Mal wurde die Evakuation «klein» ausgelöst, ohne dass es aber zu einem Ausbruch von Murgängen gekommen ist. Die Evakuationen konnten jedes Mal wieder zurückgenommen werden, ausser nach dem Rutschereignis vom 20.8.2023. Aufgrund der angekündigten Starkniederschläge wurde die Evakuation «klein» vorsorglich aufrecht erhalten. Durch die Murgänge vom 29.8.2023 wurden dann leider mehrere Gebäude in der evakuierten Zone zerstört.

Das Ereignis kann in 2 Phasen unterteilt werden. In der ersten Phase sind die grossen, relativ dickflüssigen Murgänge ausgebrochen. Der Wirkungsbereich deckte den «Worst-Case-Fall» gemäss Notfallplanung ab. Die Gesamtkubatur dieser Murgänge war aber deutlich grösser als prognostiziert. Im Siedlungsgebiet finden sich auch keine Spuren von grösseren Ablagerungen, welche auch nur ansatzweise auf vergleichbare frühere Ereignisse in der Wagenrunse schliessen liessen.

Nach diesen ersten grossen Murgängen ist es rund eine halbe Stunde fast ruhig geblieben. Dann ist – wie Beobachter vor Ort festgestellt hatten – plötzlich viel Wasser aus der Rutschfront ausgetreten. Diese Wasseraustritte haben eine zweite Phase eingeleitet, welche aus Dutzenden von deutlich kleineren, sehr schlammartigen Murgängen bestand. Diese Murgänge führten zu den grossflächigen Übermurungen und Übersarungen im Siedlungsgebiet. Die zweite Ereignisphase war so nicht im Fokus der Spezialisten. Durch diese Wasserabflüsse und damit entstandenen Murgänge wurde das sonst friedlich fliessende Wagenrunsbächli über 6 bis 7 m abgetieft. Alleine diese Tiefenerosion mobilisierte nochmals rund 6000 bis 8000 m³ Material.

Die Gemeinde war also auf ein grösseres Ereignis vorbereitet und hat rechtzeitig einen Teil der Wohn- und Gewerbehäuser evakuiert gehabt. Das Ereignis war aber deutlich grösser, als die Szenarien gemäss Notfallplanung vorgegeben haben. Insbesondere war man über die grossen Wassermengen überrascht. Dank der Notfallplanung konnten aber auch die übrigen betroffenen Gebäude schnell evakuiert werden, sodass es zum Glück zu keinen Personenschäden gekommen ist.

Sind neue Ereignisse wie die von Dezember und Januar 2024 auch in Zukunft möglich?

Ja, solche Ereignisse sind jederzeit möglich. Deshalb ist es wichtig, sich bezüglich des Verhaltens in den verschiedenen Zonen strickte an die Weisungen der Behörden zu halten und sich in den Sperrgebieten nur aufzuhalten, wenn dies ausdrücklich bewilligt wird.

Sind Personen, die in ihre Häuser zurückkehren konnten, in Sicherheit?

Wenn die Behörden die Rückkehr in die Wohnhäuser erlauben, so wurde das Restirisko als so klein eingestuft, dass eine Rückkehr als vertretbar gelten kann.

Um den Schutt und Schlamm zu entsorgen braucht es Ablagerungsplätze. Wieso?

Es handelt sich hier um eine grosse Menge Schutt und Schlamm. Das Material ist zudem von schlechter Qualität. Das nimmt keine Deponie entgegen. Die Deponie vor Ort erspart zudem lange Transportwege, was ökologisch sinnvoll ist.

War es Glück, dass alle Menschen rechtzeitig evakuiert wurden?

Gemäss Notfallplanung Wagenrunse ist als Referenzereignis eine spontane Aktivierung der Lockermaterialrutschung und ein Teilausbruch mit einem Niedergang eines Murgangs definiert gewesen. Entsprechend waren auch mehrere Liegenschaften vor Beginn der Starkniederschläge vom 26. bis 29.August evakuiert gewesen. Mehrere evakuierte Gebäude wurden zerstört. Im Notfallkonzept waren zwei Evakuationszonen vorgesehen. Die Gebäude in der Evakuationszone «klein» waren bereits zum 4. Mal evakuiert. Die umliegenden Liegenschaftsbesitzer waren anlässlich Informationsveranstaltung vom 11. Mai 2023 über die möglichen Szenarien informiert worden.

Die meisten im Gefahrengebiet lebenden Bewohner waren mit Adresse und Handy-Nummer erfasst, sodass eine Ausdehnung der Evakuation schnell erfolgen konnte.

Ohne die Teilevakuation und die schnelle und richtige Reaktion der betroffenen Bewohner, Feuerwehr, Naturgefahrenkommission und GFO wäre womöglich das Ausmass der Schäden noch viel grösser gewesen.

Warum war im obersten Bereich des Erdrutsches eine freie Fläche. Hätten hier nicht Bäume und Sträucher gepflanzt werden müssen, die stabilisierend gewirkt hätten?

Vor dem Rutschereignis Dezember 2023 war der ganze Hang mit einem schweren Wald bestockt. Nachdem der Hang aufgerissen wurde und die ersten Bäume schräg standen, wurde in mehreren Etappen die grossen Bäume gefällt und aus dem Rutschgebiet ausgeflogen. Diese Arbeiten wurden im Winter 2020/2021 ausgeführt. Es wurde nur so viel Wald gerodet, wie auch die Rutschprozesse sich im Gelände abgezeichnet haben. Der Holzschlag war aus drei wesentlichen Gründen nötig:

  1. Sicherstellung der Arbeitssicherheit. Die Sicherungsmassnahmen hätten nicht durchgeführt werden können, wenn mit umstürzenden Bäumen hätte gerechnet werden müssen.
  2. Die Bäume können leichter und sicherer gefällt / entfernt werde, solange sie nicht im «Dreck» liegen.
  3. Die Rutschung war viel tiefgründiger, als der Wurzelhorizont der Bäume reicht. Die Bäume hatten keine verankernde Wirkung hinsichtlich der Rutschprozesse. Aufgrund des Szenarios eines Murganges bis ins Siedlungsgebiet hätten die mitgerissenen Bäume vermutlich zu einem viel grösseren Schadenausmass geführt. Die Wagenrunse wäre allenfalls weiter oben ausgebrochen und wesentlich bereiter ins Tal geflossen.

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Herbst 2021 konnte man bereits eine gute Naturverjüngung auf dem Bereich der Lockermaterialrutschung beobachten. Ein Jungwald ab erst ca. 20 Jahren kann mit seinen Wurzeln ganze Bodenbereiche verlässlich «armieren». Aber diese positive Wirkung beschränkt sich auf die oberen Meter. Ein stabiler, standortgerechter Wald schützt v. a. vor Oberflächenerosionen und flachgründigen Rutschungen. Bei der Wagenrunse haben wir es mit tiefgründigen Rutschprozessen zu tun. Hier zeigt auch ein intakter Wald kaum mehr eine ausreichend schützende Wirkung.

Was ist am 29. August 2023 genau passiert?

Die Wagenrunse bildet eine besondere Prädisposition für Rutschungen, da hier mehrere ungünstige Faktoren zusammenkommen. Im stark geklüfteten Verrucano-Fels sammelt sich Quellwasser, welches über im Detail noch nicht verstandene Wasserwege zirkuliert und entlang der Glarner Hauptüberschiebung über dem Flysch als «Stauer» austritt. Dieses Wasser ist der Motor für die Rutschung. Das über lange Zeit (Wochen bis Monate) aufgestaute Wasser führte bereits zu den Rutschereignissen im Frühling 2023.

Der Auslöser der schadenstiftenden Rutschung am 29. August 2023 war der spontane Zerfall des Felskopfes. Die Auflast durch das Sturzmaterial auf die Lockermaterial-Rutschung hat diese angetrieben und zur Auslösung gebracht. Dies ist aus Videoaufnahmen ableitbar. Aus der Rutschung lösten sich erste grosse Murgänge. Diese waren verhältnismässig langsam und kompakt. Erst in einer zweiten Ereignisphase ist das hinter der Rutschung aufgestaute Wasser zum Auslaufen gekommen. Das Phänomen konnte vor Ort beobachtet werden, als plötzlich regelrechte Bäche aus der Rutschfront ausbrachen. Dieses Wasser löste verheerende Schlammströme aus, welche die ganze Nacht andauerten.

Was steht hinsichtlich der Aufräumarbeiten derzeit im Fokus?

Die technische Überwachung wurde vollständig installiert. Die Schweizer Armee hat mittels eines ferngesteuerten Baggers einen Entlastungsgraben ausgehoben. Das Variantenstudium bezüglich der Schutzbauten wurde durchgeführt. Inzwischen ist das Plattenauquartier von den Schuttmassen befreit. Die Räumungs- und Abbrucharbeiten haben begonnen, parallel dazu der Aufbau von Schutzdämmen.

Welcher Zeithorizont besteht für die Aufräumarbeiten?

Wenn keine neuen Naturereignisse die Arbeiten verzögern sollten die temporären Schutzbauten und die Räumungsarbeiten bis im Spätherbst 2024 beendet sein.

Wenn die restlichen 45’000 Kubikmeter einmal unten sind: Ist der Hang wieder stabil oder mindestens stabilisierbar?

Nein, der Hang ist noch nicht stabil. Weitere Rutschungen sind möglich. Deshalb wurden die umfangreichen Überwachungsmassnahmen, der Entlastungsgraben und werden die temporären Schutzbauten erstellt.

Wie werden solche Prognosen überhaupt erstellt, und wenn ja wie geht man da vor?

Bei jeder Gefahrenbeurteilung für Naturgefahren ist Prozessverständnis eine wichtige Grundlage. Durch Beobachtungen im Gelände, Analyse von Bewegungsdaten in Korrelation mit Niederschlagsmessungen und weiteren Grundlagenabklärungen versucht man, den Rutschprozess möglichst gut zu verstehen. Weiter studiert man ältere Ereignisse, sofern es solche gibt. Damit sucht man Antworten auf Fragen wie 'Was sind die Ursachen, was sind die treibenden Kräfte, was sind die Auslösemechanismen?' Man entwickelt ein geologisches Modell und schätzt die sich in Bewegung befindenden Kubaturen ab. Mit diesem Wissen lassen sich Prognosen für das zukünftige Verhalten machen.

Wie wird der Hang zurzeit überwacht?

Aktuell wird der Hang durch einen automatischen Tachymeter an verschiedenen Messpunkten über die gesamte Rutschfläche von der Seite aus im Halbstunden-Takt vermessen. Überschreiten die gemessenen Geschwindigkeiten gesetzte Grenzwerte, wird das Team aus Fachexperten automatisch alarmiert. Zudem befindet sich noch ein mit Inklinometern ausgerüstete Bohrloch sowie ein Porenwasserdruckmesser im Rutschgebiet, die Deformationsmessungen in der Tiefe erlauben. Zudem wird der Hang aktuell mindestens täglich von Naturgefahrenbeobachtern begangen und sporadisch werden Drohnenflüge gemacht.

FAQ Bereich Spendengelder

Einige der betroffenen Menschen schlagen vor, dass das Spendengeld einfach zu gleichen Teilen allen verteilt werden soll. Wäre das nicht eine einfache und unbürokratische Lösung?

Das wäre keine zielführende Lösung. Das Geld soll einen grösstmöglichen Nutzen entfalten. Das tut es dann, wenn es gezielt dort eingesetzt wird, wo die Not wirklich gross und Hilfe dringend ist. Die Spendenkommission hat auch schon Feedbacks von Spenderinnen und Spendern erhalten, die gesagt haben, dass sie erwarten, dass das Spendengeld gezielt eingesetzt werde. Bei einer gleichmässigen Verteilung nach dem Giesskannenprinzip hätten sie nichts gespendet.

Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen angeben, wie hoch ihr Einkommen ist, und wieviel Vermögen sie haben. Wieso ist das notwendig?

Weil die individuelle Notlage, in der sich die Menschen befinden, schon einen Einfluss auf die Vergabe von Spendengeldern hat. Für die Spendenkommission ist es wichtig, welchen ökonomischen Hintergrund die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller haben. Auch möchte sie wissen, ob die betroffenen Personen an alles gedacht haben, was die Not ebenfalls lindern kann. Haben AHV-Empfänger zum Beispiel Ergänzungsleistungen beantragt? Haben Sie ein Gesuch um Verbilligung von Krankenkassenprämien eingereicht? Je nachdem vermitteln die Kommission für die betroffenen Menschen eine individuelle Beratung, zum Beispiel durch die Pro Senectute.

Gibt es für notleidende Personen noch andere Möglichkeiten, um finanzielle Hilfe zu erhalten?

Ja, die gibt es. Die Spendenkommission und der «Steuerungsausschuss Rutschung Wagenrunse» empfehlen, dass diese Personen mit der Sozialberatung für die Opfer des Erdrutsches Schwanden in Kontakt treten, die von Sozialen Diensten Glarus Süd geführt wird. (siehe dazu www.glarus-sued.ch) Die Fachleute der Sozialen Dienste kennen die Angebote der verschiedenen Hilfswerke, und können so gezielt zielführende Kontakte herstellen oder aus eigener Kraft helfen.

Unter Umständen ist nach Abschluss des Ereignisses noch Geld in der Kasse. Was passiert dann?

Die Spendenkommission und der Gemeinderat von Glarus Süd rechnen nicht damit, dass ein Teil des Spendengeldes nicht verteilt werden kann. Auch kann sich die Situation noch deutlich ändern. So ist beispielsweise die Ereignisgefahrenkarte des Kantons noch nicht publiziert. Wenn diese vorliegt, wird noch einmal deutlicher, wie die Zukunft der betroffenen Bevölkerung aussieht. Auch wird erwartet, dass irgendeinmal noch rund 60 000 Kubikmeter Erdmasse abrutschen. Das kann ebenfalls zu erheblichen zusätzlichen Schäden und entsprechend hohem Hilfsbedarf führen, auch wenn die Fachleute alles unternehmen, um dies zu vermeiden. Deshalb ist es auch wichtig, dass weiterhin Leute bereit sind, für die Opfer des Erdrutsches zu spenden.

Falls aber tatsächlich am Ende der Ereignisbewältigung noch Geld in der Kasse ist, wird wie folgt verfahren: Verantwortlich für die Verwaltung und die Verwendung der Spendengelder ist der Gemeinderat Glarus Süd. Er wird zum gegebenen Zeitpunkt beraten, wie das gespendete, aber nicht benötigte Geld eingesetzt werden soll. Dabei ist er sich selbstverständlich bewusst, dass die Spenderinnen und Spender mit ihrer Spende der notleidenden Bevölkerung helfen wollten. Er wird sicher eine Lösung finden, die diesem Ziel entspricht.

Wer ist Mitglied der Spendenkommission?

Präsident ist Dr. iur. Philipp Langlotz. Mitglieder sind Gemeinderat Stefan Maduz, Vorsteher des Departementes Wirtschaft und Finanzen von Glarus Süd, Audrey Hauri, Leiterin der Hauptabteilung Soziales des Kantons Glarus, Hansueli Leisinger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der glarnerSach und Silvano Allenbach, Leiter Katastrophenhilfe bei der Caritas Schweiz. Für den Backofficebereich ist Tina Leuzinger, Sachbearbeiterin Finanzen, zuständig.

Wer ist verantwortlich für die Vergabe von Spenden?

In oberster Instanz ist es der Gemeinderat von Glarus Süd. Der Gemeinderat hat jedoch eine Spendenkommission eingesetzt, die unabhängig über die Vergabe von Spenden entscheidet.

Wie geht die Spendenkommission bei der Vergabe von Spenden vor?

Es gibt zwei Arten von Hilfeleistungen. Kurzfristig können dort, wo es notwendig ist, eine Not- oder Soforthilfe gesprochen werden. Diese ist nicht sehr hoch, nämlich CHF 1'000.—bis CHF 2'000.--. Aber der Zweck der Soforthilfe ist, dass mit dem Geld die grösste Not kurzfristig gelindert werden kann.

Zusätzlich zur Soforthilfe gibt es die umfassendere Geldvergabe. Da können die gesprochenen Beträge deutlich höher sein. Hier muss die Spendenkommission die Gesuche sehr genau prüfen: Dürfen die Gesuchsteller unter Umständen Versicherungsleistungen erwarten, welche den Geldbedarf etwas mildern? Gibt es andere oder zusätzliche Möglichkeiten, mit denen die Not gelindert werden kann? Wegen der sorgfältigen und umfassenden Abklärung kann es etwas länger dauern, bis das Geld gesprochen ist.

Aber wichtig ist: Die Soforthilfe schliesst die umfassendere Vergabe von Hilfsgeldern nicht aus. Die beiden Arten von Hilfeleistungen ergänzen sich. Die Soforthilfe soll kurzfristig helfen, die umfassendere Hilfe mittel- und langfristig.

Wo / Wie kann ich für die Betroffenen spenden?

Logo "Spenden hilft" mit Herz

Gerne nehmen wir Ihre Spendenzusage über diesen Link entgegen - Sie erhalten einen Einzahlungsschein.

oder Direktspende via Twint-Link:

oder via Bank-/Posteinzahlung aufs Spendenkonto:

IBAN: CH16 0680 7430 1434 7456 5
Bank: Glarner Regionalbank, Schwanden
Inhaber: Gemeinde Glarus Süd, Finanzverwaltung, Dorfstrasse 101, 8773 Haslen

HERZLICHEN DANK!

N. B. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbestätigung (für Abzug in der Steuererklärung).

FAQ Bereich Steuern

Betroffenenkontakt für Fragen zur Steuererklärung

Die Betroffenen der Wagenrunse oder deren steuerliche Vertretung können sich zur Klärung der steuerlichen Behandlung der Folgen der Naturkatastrophe in der Steuerperiode 2024 bzw. Steuererklärung 2024 ab April 2025 zur Vereinbarung eines Termins bei Remo Allemann telefonisch melden. Er wird den Sachverhalt mit den Betroffenen gemeinsam erheben und die korrekte Deklaration vereinbaren. Um die Steuerfolgen beurteilen zu können, muss er dabei Einsicht in sämtliche Verfügungen und Abrechnungen über Entschädigungen erhalten.

Für die Steuererklärung 2024 kann (und soll) ohne Begründung eine Fristverlängerung bis Ende Jahr beantragt werden.

Kontakt: 
Remo Allemann
Kanton Glarus - Finanzen und Gesundheit
Steuerverwaltung
Hauptstrasse 11, 8750 Glarus
Tel 055 646 61 81
www.gl.ch | remo.allemann@gl.ch

Wie werden die betroffenen Liegenschaften der Wagenrunse steuerlich behandelt?

Für die Deklaration in der Steuererklärung 2023 gilt folgendes für sämtliche Grundstücke der Gefahrenzonen Rot, Blau und Gelb:

Die ereignisbezogene Gefahrenkarte hat steuermindernde Folgen für die betroffenen Grundstückeigentümer in der Steuerperiode 2023 (aktuelle Steuererklärung).

  • Der Eigenmietwert ist in der Steuerperiode 2023 für 8 Monate, d.h. bis Ende August zu deklarieren.
    Falls die Liegenschaft vermietet wurde, ist der effektiv vereinnahmte Mietzins anzugeben.
  • Als Steuerwert muss der Zeitwert der Glarnersach (Gebäudewert abzüglich Altersentwertung) deklariert werden. Falls dieser höher ist als der bisherige Steuerwert, ist der Steuerwert zu deklarieren.
  • Wenn eine rechtskräftige Verfügung der Gemeinde vorliegt, soll diese unbedingt der Steuererklärung beigelegt werden.

Eine individuelle Neubewertung der betroffenen Liegenschaften ist erst für die Steuerperiode 2024 möglich.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kantonale Steuerverwaltung zur Verfügung unter 055 646 61 50 und steuerverwaltung@gl.ch.

Wie werden Spenden zu Gunsten der Betroffenen steuerlich behandelt?
  • Spender:
    Zahlungen an das Spendenkonto der Gemeinde Glarus Süd sind als freiwillige Zuwendung abzugsberechtigt
    (gemäss und unter Voraussetzung Steuergesetz Kt. Glarus, Art. 31 Abs.1, Ziffer 9).
  • Spendenempfänger:
    Die Weiterleitung dieser Spenden wird bei den Empfängern nicht besteuert.


Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kantonale Steuerverwaltung zur Verfügung unter 055 646 61 50 und steuerverwaltung@gl.ch.

FAQ Bereich Versicherungen

Ich bin Liegenschaftsbesitzer. Was muss ich tun, damit mein Schaden übernommen wird?

Als Liegenschaftsbesitzer oder -besitzerin sind Sie bei der GlarnerSach gegen Elementarschäden versichert. Wenden Sie sich an die GlarnerSach, um ihre Fragen kompetent klären zu können. Die GlarnerSach hat zudem Antworten zu wichtigen und oft gestellten Versicherungsfragen direkt auf ihrer Seite aufgeschaltet: https://www.glarnersach.ch/onlineschalter/schadenfall/schadenereignis-wagenrunse

Zudem empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Hauseigentümerverband HEV Glarnerland in Verbindung zu setzen. Der HEV verfügt über Rechtsanwälte und Juristen, die Ihnen kompetent helfen können. Link: https://www.hev-gl.ch/verband/hev-glarnerland

Ich bin Mieter oder Mieterin und mein Mobiliar hat Schaden genommen. Wie komme ich schnellstmöglich zu meinem Geld?

Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, finden Sie auf unserer Webseite www.glarus-sued.ch/erdrutsch zu jeder Versicherung bestimmte Ansprechpersonen. Diese sind über die Situation informiert, und werden versuchen, eine für alle Seite gute Lösung zu entwickeln.

Bleiben Fragen offen, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, Sektion Glarus, in Verbindung zu setzen: https://www.mieterverband.ch/mv-os.html. Der Mieterinnen- und Mieterverband verfügt über Rechtsanwälte und Juristen, die sich im Mietrecht bestens auskennen.

Für kurzfristige finanzielle Überbrückungshilfen wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung für die Opfer des Erdrutsches in Schwanden: T. 055 646 69 70.

FAQ Bereich Wohnungen / Haus

Ich kann die Kosten für eine vorübergehende Wohnung alleine nicht bewältigen. Wo kriege ich Hilfe?

Wenden Sie sich an die Sozialberatung für die Opfer des Erdrutsches Schwanden: T. 055 646 69 70. Sie können auch ein Gesuch für finanzielle Unterstützung an die Spendenkommission richten. Die Informationen finden Sie um FAQ Bereich Spenden.

Wie lange kann die Post an die vorübergehenden Adressen umgeleitet werden?

Bitte füllen Sie das Umleitungsformular am Schalter der Post oder auf www.post.ch aus. Die Umleitung ist für längere Zeit möglich.

Wie lange müssen die Opfer der Rutschung warten, bis sie in Ihre Häuser zurückkehren können?

Die Rückkehr in die wieder bewohnbaren Wohnungen und Häuser sollte überall bis im Herbst 2024 möglich sein. Es gilt jedoch der Vorbehalt, dass neue Naturereignisse den Bau der Schutzbauten und damit auch den Zeitpunkt der Rückkehr nicht verzögern. Die Besitzerinnen und Besitzer derjenigen Häuser, die nicht mehr bewohnt werden können, wurden durch die Gemeinde Glarus-Süd informiert.

Wieso müssen die Opfer des Erdrutsches selber für ihre vorübergehende Zweitwohnung oder die Möblierung einer neuen Wohnung finanziell aufkommen?

Grundsätzlich gilt: In Glarus-Süd wird niemand alleine gelassen. Betroffene des Erdrutsches können bei Notlagen oder finanziellen Engpässen ein Gesuch an die Spendenkommission richten. Geschädigte des Erdrutsches sind aber aufgefordert, allfällige finanziellen Entschädigungen mit ihren Versicherungen zu klären (siehe FAQ Versicherungen). Auch gilt es, soweit möglich selber Verantwortung für seine Zukunft wahrzunehmen. Die Gemeinde Glarus Süd kann helfen und hilft gerne – die wesentlichen Schritte sollten aber von den Betroffenen soweit möglich selber unternommen werden.

Help-Hotline

Allgemeine Auskunft Wagenrunse

Das Departement Gesellschaft und Sicherheit steht der betroffenen Bevölkerung unter der Tel. 058 611 99 54 von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie die gängigen Notrufnummern (z. B. 117 / 144 / 112) nur im Notfall.

Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützungshilfe können Sie über verschiedene Orte beantragen:

  • Spendenkommission Gemeinde Glarus Süd, Dorfstrass 101, 8773 Haslen 
    Beitragsgesuch stellen. Formular erhältlich beim Einwohneramt, Soziale Dienste und Pro Senectute, oder als als pdf-Datei [pdf, 99 KB] (sie bieten zudem Hilfe beim Ausfüllen an).
    Ausgefülltes Formular einreichen via E-Mail finanzen@glarus-sued.ch, per Post an die Sependenkommission oder persönlich beim Einwohneramt Glarus Süd, Mühleareal 17, 8762 Schwanden.
     
  • Soziale Dienste, Stützpunkt Schwanden, Bahnhofstrasse 13, 8762 Schwanden 
    Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
    Telefon: 055 646 69 70 (allgemein)
    E-Mail: marco.zingg@gl.ch
     
  • Winterhilfe Glarus, Nadja Stalder, Geschäftsstelle, 8750 Glarus 
    Telefon: 077 417 19 05
    E-Mail: glarus@winterhilfe.ch

 

 

 

Sozialberatungen

Ab Montag, 18. September 2023 werden die Sozialberatungen durch die Sozialen Dienste des Kantons Glarus nach vorgängiger telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung angeboten.

Telefonische Terminvereinbarung:

  • Soziale Dienste Nord, Bahnhofstrasse 24, 8752 Näfels
     055 646 69 70Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr

Persönliche Terminvereinbarung:

  • Soziale Dienste Süd, Schwanden, Montag – Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr
  • Soziale Dienste Nord, Näfels, Montag – Freitag, 8.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr

Die Sozialberatungen werden je nach Wunsch in Schwanden oder Näfels angeboten.

Zonenpläne

Sperrgebiet Dorf Schwanden
Sperrgebiet Wagenrunse Hang und Dorf
Zone Gelb 1

Genaue Adressen der Zone Gelb 1

 

Zone Grün 1

Genaue Adressen der Zone Grün 1