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Worum geht es?

Die Zukunft aktiv gestalten. Das will der Gemeinderat von Glarus Süd zusammen mit der Bevölkerung. Wie soll sich die Gemeinde räumlich entwickeln? Dabei sollen für die Wirtschaft, Gesellschaft und Landwirtschaft attraktive Perspektiven entstehen. Das Instrument dazu heisst Nutzungsplanung. 

Nutzungsplanung macht Entwicklung möglich

Der Gemeinderat hat die Arbeiten für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2023 und 2024 wieder aufgenommen, nachdem er zuerst die Bauzonen und Baulandreserven gemäss den Vorgaben des Bundes und des Kantons reduzieren musste. Mit der neuen Nutzungsplanung gibt der Gemeinderat zehn Jahre nach der Gemeindefusion nun den Menschen in Glarus Süd die Möglichkeit, ihren Lebens-, Arbeits- und Freizeitraum mitzugestalten. Dabei steht eine lebenswerte Zukunft für alle Einwohnerinnen und Einwohner, das Gewerbe, die Industrie, die Landwirtschaft und die Gäste im Erholungsraum Glarus Süd im Fokus. Die neue Nutzungsplanung orientiert sich an den Entwicklungszielen und Schwerpunkten des kommunalen Richtplans, mit dem die Gemeinde Glarus Süd bereits 2014 den Grundstein für die Weiterentwicklung gelegt hat.

Aktuell sind aus der Zeit vor der Gemeindefusion immer noch 13 unterschiedliche Bauordnungen und Nutzungspläne in Kraft, die den Vorgaben von Bund und Kanton nicht mehr entsprechen. Die neue Nutzungsplanung erfüllt diese Vorgaben, schafft Planungs- und Rechtssicherheit und fördert eine effiziente Bauentwicklung. Die Gemeinde hat die bestehenden Bauzonen insbesondere die Wohn-, Misch- und Kernzonen sowie die Arbeitszonen überprüft und gemäss den Vorgaben des Bundes und des Kantons reduziert. Dies geschieht nach einheitlichen Kriterien und es ist gewährleistet, dass in allen Dörfern noch genügend Baulandreserven bestehen. 

Lebensbereiche, Naturschutz und Umwelt

Die Nutzungsplanung umfasst alle Lebensbereiche – Wohnen, Arbeiten und Freizeit. Sie berücksichtigt Aspekte der Sicherheit und Gesundheit ebenso wie die Erschliessung, die Wohn- und Lebensqualität, Arbeitsformen und Freiräume. Die Nutzungsplanung hat auch einen Einfluss auf die Umwelt, wobei bei neuen Bauvorhaben Umweltrisiken zu vermeiden und vorhandene durch geeignete Objektschutzmassnahmen zu reduzieren sind. Für einen wirkungsvollen Hochwasserschutz sind zum Beispiel so genannte Freihaltegebiete zentral, die im kantonalen Richtplan eingetragen und im Rahmen der Nutzungsplanung berücksichtigt werden. Die bestehenden Landschaftsschutzzonen sind in der neuen Nutzungsplanung auf den kantonalen und kommunalen Richtplan abgestimmt.

Ortsbild- und Objektschutz

In der Gemeinde Glarus Süd befinden sich mit Adlenbach (Weiler), Elm (Dorf), Diesbach (Dorf), Rüti (Dorf) und Steinibach (Weiler) fünf Ortsbilder von nationaler Bedeutung. Weitere neun Ortsbilder sind mit einer regionalen Bedeutung eingestuft. Bereits in den bisherigen Zonenplänen sind Ortsbildschutz- und/oder Umgebungsschutzzonen ausgeschieden. Eine spezielle Zone für brachliegende Industrieareale soll die Voraussetzungen wie auch Anreize zur Neunutzung der Areale bei gleichzeitigem Erhalt der kulturgeschichtlich wertvollen Industriebrachen verbessern.

Erschliessung und Freiräume

Verkehr und persönliche Begegnungen im öffentlichen Raum gehören zum Alltag einer lebendigen Gemeinde. Erschlossene Bauzonen sind ebenso relevant wie gesicherte Freiräume. Beim Verkehr geht es um die Aufrechterhaltung des Haupt- und Verbindungsstrassennetzes und die Einrichtung eines effizienten und umweltverträglichen Verkehrssystems mit einer guten Anbindung auch an die Arbeitsmärkte ausserhalb. Die Zuweisung und Klassierung der kommunalen Strassen erfolgt im Strassenplan. Dieser ist nicht Gegenstand der Nutzungsplanungsrevision. Auch Freiräume sind zentral für die Lebensqualität in Glarus Süd. Dazu zählen unter anderem Quartierstrassen oder Plätze. Die Strassenraumgestaltung dient der Verkehrsberuhigung, der optischen Aufwertung eines Raums und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität. 

Bauen mit der künftigen Nutzungsplanung

Das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) regelt neu die Bauzonengrösse und den Umgang mit den Nutzungsreserven. Die Flächen im bisherigen Zonenplan sind gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton zu gross und müssen angepasst werden. 
Durch die gewachsenen Siedlungsstrukturen steht eine differenzierte Handhabung der zu grossen Bauzonen in den einzelnen Ortschaften im Vordergrund: Jede Ortschaft soll auch nach der Bauzonenreduktion genügend Reserven haben, um bei Bedarf Bauland bereitstellen zu können. Im Rahmen der Gesamtrevision geht es nicht nur um die Reduktion der Bauzonen. Es sind auch Massnahmen vorgesehen, die auf einen haushälterischen Umgang mit dem knappen Gut Boden abzielen.

Download Factsheet worum geht es? [pdf, 866 KB]