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Ortsbilder & Kutlurgüter

Die Gemeinde Glarus Süd verfügt über mehrere Ortsbilder von nationaler und regionaler Bedeutung, die im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) enthalten sind.
Diese Ortsbilder werden in der Nutzungsplanung durch geeignete planerische Festlegungen berücksichtigt.
 

Ortsbildschutzzonen

Für Ortsbilder von nationaler oder regionaler Bedeutung werden Ortsbildschutzzonen ausgeschieden.

Diese Zonen:

  • sichern den charakteristischen Ortskern
  • schützen die historische Bausubstanz
  • ermöglichen gleichzeitig eine zeitgemässe Weiterentwicklung

Die Abgrenzungen wurden überprüft und teilweise angepasst.



Inventarobjekte vs. Verzeichnisobjekte

Es wird unterschieden zwischen:

  • Inventarobjekten
    → vom Kanton inventarisierte Kultur- und Baudenkmäler
    → im Zonenplan als Hinweis dargestellt

     
  • Verzeichnisobjekten (regional / lokal)
    → besitzen keinen eigentlichen Schutzstatus
    → werden nicht mehr im Zonenplan festgesetzt

Ein allfälliger Schutz erfolgt ausschliesslich über separate Verfahren nach Natur- und Heimatschutzrecht.

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Was bedeutet das für Eigentümer:innen?

Für Eigentümerinnen und Eigentümer gilt:

  • Bestehende Gebäude bleiben grundsätzlich nutzbar.
  • Veränderungen sind weiterhin möglich, müssen aber Rücksicht auf das Ortsbild nehmen.
  • Schutz bedeutet nicht Stillstand, sondern qualitätsvolle Weiterentwicklung.

Bei konkreten Bauvorhaben empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde.