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Bauzonen & Auszonung

Warum werden Bauzonen reduziert?

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) verpflichtet Gemeinden, ihre Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen. Überdimensionierte Bauzonen müssen reduziert werden.

In der Gemeinde Glarus Süd waren insbesondere die Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK) deutlich zu gross. Eine zu grosse Bauzone führt zu:

  • Zersiedelung
  • höheren Erschliessungs- und Unterhaltskosten
  • unnötigem Verbrauch von Boden
  • geringerer Planungssicherheit

Die Reduktion der Bauzonen ist daher keine politische Wahl, sondern eine gesetzliche Vorgabe, die die Gemeinde umsetzen muss.
 



Wie gross ist die Reduktion der Bauzonen?

Im Rahmen der Gesamtrevision wurden die Bauzonen systematisch überprüft. Massgebend waren dabei insbesondere:

  • Lage der Grundstücke
  • Erschliessung
  • Bebaubarkeit
  • Stand der Überbauung

Ergebnis der Überprüfung:

  • Die Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK) werden gegenüber der rechtskräftigen Nutzungsplanung um rund 75.7 Hektaren reduziert.
  • Insgesamt wurden die Bauzonen damit deutlich verkleinert, insbesondere an Randlagen oder in schlecht erschlossenen Bereichen.

Diese Reduktion ist erheblich, aber notwendig, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
 



Ziel: mindestens 95 % Auslastung

Die sogenannte Auslastung zeigt auf, wie stark die Bauzonen unter Berücksichtigung des prognostizierten Wachstums genutzt werden.

  • Der kantonale Richtplan verlangt bei überdimensionierten Bauzonen eine Mindest-Auslastung von 95%.
  • Mit der vorliegenden Revisionsvorlage erreicht die Gemeinde Glarus Süd eine Auslastung von rund 95.3 %.

Damit erfüllt die Nutzungsplanung die Vorgaben von Bund und Kanton und ist genehmigungsfähig.
 



Einzonungen: nur ausnahmsweise

Trotz der umfassenden Auszonungen wurden in einzelnen Fällen Einzonungen vorgenommen. Dabei handelt es sich jedoch ausschliesslich um:

  • technische Anpassungen
  • Arrondierungen
  • Korrekturen früherer Planungsfehler
  • Einzonung bereits vollständig überbauter Grundstücke

Durch diese Einzonungen werden keine neuen Bauzonenreserven geschaffen. Eine Ausnahme bilden zwei Grundstücke in der Ortschaft Rüti, bei denen ein früherer Fehler im Zonenplan korrigiert wird. Diese Einzonung ist zudem befristet und mit einer Überbauungsfrist verbunden.
 



Jede Ortschaft behält Entwicklungsmöglichkeiten

Ein zentrales Anliegen der Gemeinde war und ist es, dass alle Ortschaften auch nach der Revision Entwicklungsmöglichkeiten behalten.  

Deshalb gilt:

  • In jeder Ortschaft verbleibt eine angemessene Bauzonenreserve
  • Die Reserven konzentrieren sich nicht ausschliesslich auf einzelne Zentren
  • Auszonungen erfolgen nicht pauschal, sondern differenziert nach Lage und Qualität

Die verbleibenden Bauzonenreserven liegen zu einem grossen Teil innerhalb bereits weitgehend überbauter Gebiete. Diese Flächen eignen sich besser für eine Siedlungsentwicklung nach innen als neue Bauzonen an den Ortsrändern.

 

Download Factsheet Fokus Bauzonen [pdf]